Dies hat der Grosse Rat am Montag entschieden. Damit soll für die Gemeinden kein finanzielles Risiko entstehen, wenn sie einen Standplatz anbieten.
Sonderregelung in Cazis
Aktuell gibt es fünf Standplätze für Fahrende in Graubünden: Zillis-Reischen, Bonaduz, Domat/Ems, Chur und Cazis. Der Letztere profitierte seit 1997 von einer Sonderregelung und bekam alle angefallenen Unterstützungsleistungen von Fahrenden durch den Kanton bezahlt.
Dies lagen gemäss Angaben aus dem Parlament bei durchschnittlich rund 54'000 Franken pro Jahr.
Chur und Zillis-Reischen mussten bisher die Leistungen selber finanzieren und konnten sie anschliessend über den Lastenausgleich Soziales (SLA) abrechnen. Es verblieben jedoch Restkosten zu Lasten der Gemeinden.
«Ein Zeichen setzen»
Die Debatte zur Übernahme der Kosten zog sich im Parlament auch wegen des geschichtlichen Hintergrunds hin. Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte) appellierte an die Verantwortung Graubündens zum solidarischen Umgang mit den Fahrenden. Die einst stigmatisierte Bevölkerungsminderheit habe im Kanton viel Leid erlebt.ng.
SVP warnt vor Wirkung des Entscheids
Auch das bürgerliche Lager scheiterte mit dem Antrag, die Kosten weiterhin über den SLA abzurechnen. Jan Koch (SVP) argumentierte erfolglos, die Kosten da auszugleichen, wo sie anfallen würden.