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17.10.2024
17.10.2024 15:45 Uhr

Walensee: Fremdschiffe verboten

Bootshafen in Weesen: Wegen der Quaggamuschel untersagt der Kanton St.Gallen vorläufig, Schiffe in den Walensee einzuwassern. (Archivbild)
Bootshafen in Weesen: Wegen der Quaggamuschel untersagt der Kanton St.Gallen vorläufig, Schiffe in den Walensee einzuwassern. (Archivbild) Bild: Stefan Knobel, Linth24
Im September wurde die invasive Quaggamuschel im unteren Zürichsee entdeckt. Um ihre Einschleppung zu verhindern, gilt am Walensee ein sofortiges Einwasserungsverbot für Schiffe.

Im Bodensee kennt man die höchst invasive Quaggamuschel aus dem Einzugsgebiet des Schwarzen Meeres schon seit 2016. Sie verursacht enorme Schäden und Kosten für die gesamte Ökologie, aber auch für die Trinkwasserfassungen, da sie auch in grossen Tiefen auftritt. Dort verursacht sie erheblichen Aufwand, um die Seewasserleitungen zu reinigen und funktionsfähig zu halten. Zudem filtert die Muschel sehr effizient Nährstoffe aus dem Seewasser, die dann den einheimischen Lebewesen wie Fischen fehlen. Es wird mit einer starken Veränderung der Fischfauna gerechnet.

Im Walensee unerwünscht: Die ökologisch schädlichen Quaggamuscheln finden sich bereits im Zürichsee und im Bodensee. (Archivbild) Bild: zvg

Einwasserungsverbot für Schiffe in den Walensee

Im September hat ein Forscherteam die Quaggamuschel im Zürichsee entdeckt. Nun ist mit einer weiteren Verbreitung zu rechnen. Hauptsächlich erfolgt diese durch den Menschen, insbesondere über den Bootsverkehr. Deshalb erlässt der Kanton St.Gallen ein sofortiges Einwasserungsverbot für Schiffe in den Walensee, um diesen möglichst lange vor der Quaggamuschel freizuhalten. Ausgenommen sind Schiffe, die in den letzten drei Jahren nur im Walensee eingewassert waren.

Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe geplant

In Anlehnung an die Innerschweizer Kantone führt der Kanton St.Gallen im Frühjahr 2025 eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe ein. Mit dieser dürfen Schiffe nur noch Seen wechseln, wenn sie nach Vorschrift gereinigt wurden. Die Massnahme soll dazu beitragen, die Seen vor der Einschleppung weiterer invasiver Arten zu bewahren und damit ökologische und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24