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Kanton
26.07.2024
26.07.2024 18:03 Uhr

Muschel-weg-Pflicht für Boote

Geplante neue Regeln für das Reinigen von Booten sollen die Verbreitung von invasiven Arten wie der Quaggamuschel eindämmen. (Archivbild)
Geplante neue Regeln für das Reinigen von Booten sollen die Verbreitung von invasiven Arten wie der Quaggamuschel eindämmen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Damit sich invasive Arten wie die Quaggamuschel nicht in mehr Seen ausbreiten, plant der Kanton St.Gallen auf 1. April 2025 eine Reinigungspflicht für Boote beim Gewässerwechsel.

Inspiriert durch neue Regeln in den Zentralschweizer Kantonen befassen sich verschiedene Ämter des Kantons St.Gallen seit dem Frühjahr mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Boote. Dies teilte der Leiter des kantonalen Amts für Wasser und Energie, Michael Eugster, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit und bestätigte damit einen Bericht des Regionaljournals Ostschweiz von Radio SRF vom Donnerstagmorgen.

Quaggamuschel verbreitet sich im Bodensee «rasant»

Die «rasante» Verbreitung der Quaggamuschel im Bodensee zeige, wie sich ein Ökosystem durch gebietsfremde Arten verändern könne. Hinsichtlich der Quaggamuschel kämen die geplanten Massnahmen für den Bodensee zwar zu spät. «Es gilt nun aber, noch nicht befallene Schweizer Seen so rasch und so gut wie möglich zu schützen», schrieb Eugster weiter.

Geplant ist, dass die Boote durch fachkundige Personen gereinigt werden müssen. «In der Regel verfügen beispielsweise Schiffswerften über die erforderlichen Einrichtungen und das Personal», teilte Eugster weiter mit. Geeignete Stellen sollen vom Kanton eine Zertifizierung oder Zulassung erhalten. Noch nicht klar sei, welche Strafen Bootsbesitzerinnen und Bootsbesitzer befürchten müssen, sollten sie sich nicht an die geplanten Bestimmungen halten.

Verbote in der Zentralschweiz bereits in Kraft

Andere Kantone versuchen ebenfalls, die Verbreitung von invasiven Organismen durch neue Regeln für Boote einzudämmen. Der Zuger Regierungsrat etwa hat im April die Einwasserung von nicht im Kanton registrierten Booten in Zuger Gewässern für ein Jahr verboten. Der Kanton Schwyz kennt ebenfalls solche Bestimmungen.

Keystone-SDA / Linth24