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05.09.2024
05.09.2024 21:08 Uhr

KEZO-Planungskredit an die Urne

Die Gemeinde Hinwil hat die Urnenabstimmung auf Sonntag, 24. November 2024, angesetzt.
Die Gemeinde Hinwil hat die Urnenabstimmung auf Sonntag, 24. November 2024, angesetzt. Bild: zVg
Auf Anordnung des Gemeinderats Hinwil befinden am 24. November 2024 alle Zweckverbandsgemeinden, darunter Rapperswil-Jona, über den 24,5-Millionen-Planungskredit des KEZO-Neubaus.

Der Zweckverband Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) plant auf seinem Areal in Hinwil einen Ersatzneubau der über 50-jährigen Kehrichtverwertungsanlage (KVA). Damit soll eine zeitgemässe, wirtschaftliche und umweltverträgliche Abfallverwertung langfristig sichergestellt werden (Linth24 berichtete).  

Planungskredit von 24,5 Mio. Franken

Die KEZO beantragt einen Planungskredit von 24,5 Millionen Franken für den Neubau der Anlage. Dieser Betrag soll aus der Investitionsrechnung finanziert werden und muss von den Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden per Urnenabstimmung genehmigt werden. Am 13. Juni 2024 hat die Delegiertenversammlung des Zweckverbands einstimmig dem Planungskredit zugestimmt und das Geschäft an die Stimmberechtigten weitergeleitet.

Abstimmung am 24. November

Der Gemeinderat Hinwil als wahlleitende Behörde für den Zweckverband KEZO hat die Urnenabstimmung über vorerwähnte Vorlage auf Sonntag, 24. November 2024, angesetzt. Den Abstimmungsunterlagen wird ein Beleuchtender Bericht beigelegt; dieser kann auf allen Websites der Zweckverbandsgemeinden eingesehen werden. 

Rapperswil-Jona eine der Zweckverbands-Gemeinden

Der Zweckverband umfasst die Gemeinden Bäretswil, Bauma, Bubikon, Dürnten, Egg, Erlenbach, Fehraltorf, Fischenthal, Gossau, Greifensee, Grüningen, Herrliberg, Hinwil, Hittnau, Hombrechtikon, lllnau-Effretikon. Küsnacht, Männedorf, Maur, Meilen, Mönchaltorf, Oetwil a/See, Pfäffikon, Rapperswil- Jona, Russikon, Rüti, Seegräben, Stäfa, Uetikon a/See, Uster, Volketswil, Wald, Weisslingen, Wetzikon, Zollikon und Zumikon.

Gegen die Anordnung und den Beschluss der Delegiertenversammlung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil  innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten, schreibt die Gemeinde Hinwil.

Beleuchtender Bericht

Zürioberland24/gg / Linth24