In diesen Bereichen soll der Strassenraum grundlegend neugestaltet werden mit Fokus auf den Langsamverkehr.
Obergass-Kirchgass
Für den Bereich Obergass-Kirchgass liegt bereits ein genehmigter Teilstrassenplan aus dem Jahr 2019 vor. Dieser sieht für den unteren Strassenteil vom Kirchplatz bis zur Rapperswilerstrasse ein Einbahnregime vor. Durch Verengungen mittels Doppelbundsteinen und Pollern soll die gefahrene Geschwindigkeit reduziert werden. Zugleich waren leichte örtlich begrenzte Sanierungsmassnahmen geplant.
In Anbetracht der seither verstrichenen Zeit (das Vorhaben wurde zugunsten der Baustelle rund um die Sternenkreuzung nach hinten verschoben), ist es angebracht, die damalige Planung nochmals kritisch zu hinterfragen.
Einerseits wurde die Seitenachse während der Bauzeit im Dorfkern intensiv beansprucht, sodass die Strasse nun grösseren Sanierungsbedarf aufweist. Andererseits haben sich gewisse übergeordnete Normen seit dem Erlass geändert. Hinzu kommt, dass die Gemeinde inzwischen ein Tempo-30-Konzept erlassen hat, welches eine übergeordnete Stossrichtung für Verkehrsberuhigungen vorgibt.
Mehrere Varianten geprüft
Aus diesen Überlegungen hat der Gemeinderat für die Gestaltung und Sanierung der Obergass-Kirchgass nochmals verschiedene Varianten geprüft. Diese werden nun der öffentlichen Mitwirkung unterstellt:
- Als erste Option könnte die oben beschriebene rechtsgültig verfügte Tempo-30-Variante wie geplant ausgeführt werden – verbunden mit einer Totalsanierung der Strasse. Dies wäre ohne erneutes Bewilligungsverfahren zeitnah möglich.
- Als zweite Option steht die Erstellung einer Tempo-30-Zone mit grösseren Anpassungen der Strasse zur Debatte. Die Gehwegbreiten würden auf die heutige Norm ausgeweitet. Mit Temporeduktionsschwellen in den Kreuzungsbereichen bei der Kirche und der Schule könnte die Strasse zugleich absatzfrei gestaltet werden. Auch bei dieser Variante wäre für den unteren Strassenteil ein Einbahnregime vorgesehen.
- Als dritte Option wurde die Ausgestaltung als Tempo-20-Begegnungszone ausgearbeitet. Dabei würden alle Gehwege zurückgebaut und der Langsamverkehr (Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrerinnen und Velofahrer etc.) wäre gegenüber dem motorisierten Verkehr auf der gesamten Strassenfläche generell vortrittsberechtigt. Die Strassenbreite wäre variabel gestaltet und die Begegnungszone würde mit Grünflächen zusätzlich aufgewertet sowie beruhigt. Auch hier kommt für den unteren Strassenteil ein Einbahnregime zum Einsatz.
Sofern es gelingt, innert der für die Sanierung noch zur Verfügung stehenden Zeit, eine verbesserte Variante rechtsgültig zu erlassen, ist dies selbstverständlich im Sinn des Gemeinderats. Sollte sich dabei ein langwieriges Rechtsverfahren abzeichnen, könnte der Rat auch später noch auf das bereits rechtskräftig bewilligte Projekt zurückgreifen.
Rössligass
Auch die Rössligass soll grundlegend neugestaltet werden, um den Verkehr auf die Hauptachse umzulenken und das Gebiet zu beruhigen. Dieses Projekt ist zudem Teil des Bundes-Agglomerationsprogramms und muss daher bis 2028 ausgeführt werden.
Bereits fest steht, dass die Einfahrt von der Bürgstrasse in die Rössligass inskünftig nicht mehr möglich sein wird. Damit wird der östliche Strassenabschnitt ab der Einfahrt Büechliberg bis zum Einlenker in die Bürgstrasse zur Einbahnstrasse.
Für die weitere Ausgestaltung des Strassenbereichs werden ebenfalls verschiedene Ausführungsoptionen der öffentlichen Mitwirkung unterstellt:
- Einerseits ist dies eine Tempo-30-Variante mit zusätzlichem Gehweg auf einer Seite der Strasse. Damit könnte der Langsamverkehr vom motorisierten Verkehr getrennt werden. Zugleich würde der Belag auf Höhe des alten Gemeindehauses sowie im Knotenbereich Rössligass/Büechliberg angehoben, um eine sichere Fussgänger-Querung zu ermöglichen und den Verkehr zusätzlich zu beruhigen.
- Als zweite Option steht auch hier die Schaffung einer begrünten Begegnungszone zur Debatte. Wiederum wären damit die Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem motorisierten Verkehr auf der gesamten Strassenfläche generell vortrittsberechtigt. Der Beginn des Tempo-20-Bereichs würde nach der Einfahrt Post/und Raiffeisenbank angesetzt und mittels Pförtnern ganz klar markiert.
Dabei gilt es zu beachten, dass die Rössligass mit zahlreichen Geschäften und der Kindertagesstätte Neopmuk über ein intensives Fussgängeraufkommen verfügt.