In der Gewerkschaftszeitung «work» der Unia und in der Folge auch verschiedenen anderen Ostschweizer Medien werden ihr Vorwürfe gemacht. Sie sei nach Anschuldigungen gegen einen Mitarbeiter ihrer Krippe wegen eines sexuellen Übergriffs nicht richtig vorgegangen. Das Rechercheportal Inside Justiz ist dem Vorfall nachgegangen – und kommt zu einem anderen Schluss.
Vorwürfe gegen Krippen-Mitarbeiter
Es ist das schlimmste Szenario für eine Kinderkrippe: Eltern beschuldigen einen Mitarbeiter, sich an ihrem Kind vergangen zu haben. Mit diesem Verdacht sah sich die «Hotelkrippe» von Sarah Bösch in St.Gallen konfrontiert. Allerdings schon vor einem Jahr, im Juni 2023. Die Geschäftsleitung handelte rasch: Bösch holte sich Rat bei einem Anwalt und einer Krippenberaterin und entschied nach den Konsultationen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. «Bei diesem Entscheid stand die Sicherheit und Unversehrtheit der betreuten Kinder im Fokus. Sie sind unser höchstes Gut und nicht verhandelbar», schrieb die Hotelkrippe diese Woche zu dem Vorgang.
Der damalige Anwalt der Hotelkrippe arbeitet eine Vereinbarung aus, die dem Mitarbeiter vorgelegt wird und die er unterschreibt. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ist er freigestellt, zu seinem Schutz erfährt niemand von den Vorwürfen.