«Lieber Herr Ferrari, Ihre Aussage, dass es keinen Impfzwang in der Schweiz gibt, da die körperliche Unversehrtheit bereits in der Verfassung verankert ist, kann mit zwei kurzen Beispielen widerlegt werden:
- Elitesoldaten der Schweizer Armee haben eine Impfpflicht.
Der Bundesrat und die Armee verhängten diese Impfpflicht und bestätigten im Februar 2024 nochmals, dass daran festgehalten wird.
- Fliegendes Personal der Swiss hat eine Impfpflicht.
Also Piloten und Flight Attendants der Swiss mussten sich entscheiden: Entweder sie liessen sich impfen oder sie waren ihren Job los.
Pilot reicht Strafanzeige ein
Ein Swiss Pilot hat nun übrigens gegenüber seinem Arbeitgeber Strafanzeigen eingereicht – sowohl bei der Staatsanwaltschaft Basel als auch beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag – mit der Begründung: Gefährdung der Flugsicherheit durch Impfpflicht.
Seine Vorwürfe: Swiss habe alle öffentlich zugänglichen Berichte über Nebenwirkungen ignoriert und trotzdem weiter an der Impfpflicht festgehalten, was zu einer erheblichen Gefährdung der Flugsicherheit führt.
Klar nicht eingehalten
Ja, Sie haben recht: Eigentlich ist die körperliche Unversehrtheit in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Dies wurde aber klar nicht eingehalten in den letzten Jahren. Eigentlich ein Grund, die «Übeltäter» anzuzeigen.
Toll, dass Sie sich in die erste Reihe stellen, wenn neue, unerprobte Impfstoffe für die Bevölkerung bereit stehen!
Respektieren und akzeptieren muss man aber, dass nicht alle Menschen dabei mitmachen möchten, denn diese Entscheidungsfreiheit macht eine Demokratie aus!
Daher ist es wichtig, dass bei der kommenden Abstimmung ein JA für «die Freiheit und körperliche Unversehrtheit» eingereicht wird, um die Schweizer Bundesverfassung zu bestätigen.»