Am Montag, 6. Mai 2024 wurde das Gesuch um Sondernutzungsbewilligung/ Öffentliche Auflage publiziert. Die Stadt Rapperswil-Jona und der Kanton SG zusammen mit Familie Federer verlangen darin eine private Sondernutzung des öffentlichen Seeufers, dies im Wissen, dass öffentliches Recht verletzt wird.
Gemäss gültigem Recht gehören die Ufer der Schweizer Gewässer der öffentlichen Hand. (Art. 664 Abs. 1 ZGB). Dazu gibt es ein Bundesgerichtsentscheid von 2003.
Zudem ist im St. Galler Richtplan ein durchgehender Seeuferweg von der Kempratner Bucht bis Feldbach eingezeichnet sagt von Herr von Wartburg von Rives Publiques.
Offenbar wird von der Stadt Rapperswil-Jona und dem Kanton St.Gallen der Grundsatz der Gleichheit in der Bundesverfassung sehr kreativ interpretiert, dazu foutiert man sich um das Raumplanungsgesetz. Einmal mehr kann zitiert werden: «Es gibt Gleichere unter den Gleichen», sofern diese bekannt und potent genug sind.
Eine oft und gern zitierte Aussage des Stapi von Rapperswil-Jona ist bekanntlich: «Wir sind ein Rechtsstaat». Ich erwarte deshalb von der Stadt und vom Kanton im Sinne des Gesetzes zu handeln und von der Familie Feder sportlich faires Verhalten.