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Uznach
27.03.2024
25.07.2024 07:51 Uhr

Wahlen der Gemeindebehörden

Am Sonntag, 22. September 2024, werden in Uznach die Gemeindebehörden für die Legislatur 2025–2028 gewählt. (Archivbild)
Am Sonntag, 22. September 2024, werden in Uznach die Gemeindebehörden für die Legislatur 2025–2028 gewählt. (Archivbild) Bild: Werner Hofstetter, Linth24
Der Gemeinderat Uznach hat die Fristen und Modalitäten der Kommunalwahlen im Herbst 2024 festgelegt. Zu wählen sind Gemeindepräsidium, Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission.

Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025/2028

Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden die Erneuerungswahlen der Uzner Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025/2028 statt. Neu zu wählen sind das Gemeindepräsidium sowie die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission.

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Abstimmungen und Wahlen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).

Abgabetermin Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 Gesetz über Abstimmungen und Wahlen müssen der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Donnerstag, 27. Juni 2024, 16:30 Uhr, vorliegen.

2. Wahlgang oder stille Wahl

Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige 2. Wahlgang am 24. November 2024 statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang müssen der Gemeindekanzlei Uznach bis spätestens Montag, 30. September 2024, 16:30 Uhr, vorliegen.

Gemeinderat Uznach / Linth24