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Kanton
16.03.2024
15.03.2024 20:17 Uhr

Angebotspflicht bei Frühförderung

Zu den Angeboten der frühen Förderung zählt die St.Galler Regierung auch Kindertagesstätten. (Symbolbild)
Zu den Angeboten der frühen Förderung zählt die St.Galler Regierung auch Kindertagesstätten. (Symbolbild) Bild: Unsplash: Matiinu Ramadhan
Um ein Grundangebot in früher Förderung zu gewährleisten, erwägt die St.Galler Regierung die Einführung einer Angebotspflicht für Gemeinden. Das Gesetz geht in die Vernehmlassung.

Seit dem Jahr 2015 verfolgt der Kanton St.Gallen eine von Kanton, Gemeinden und Fachorganisationen getragene Strategie zur frühen Förderung. Die Strategie fördert Kinder ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten. Zu den Angeboten zählen zum Beispiel Mütter- und Väterberatungen, Familienzentren oder Kindertagesstätten.

Mit der Strategie trägt der Kanton zur Einhaltung und Stärkung der Kinderrechte bei. Gleichzeitig stärkt er seine Position als attraktiver Wohnkanton für Familien mit kleinen Kindern.

Bericht empfiehlt «ganzheitliche Herangehensweise»

Im Auftrag des Kantonsrates hat die Regierung nun einen Bericht erstellt. Darin wurde untersucht, wie sprachliche, soziale und weitere Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren möglichst wirksam gefördert werden können. Am wirkungsvollsten ist dabei eine ganzheitliche Herangehensweise. Das heisst, dass sowohl die motorischen, sprachlichen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten als auch das Umfeld mit Eltern und Bezugspersonen berücksichtigt werden sollen. Auch die soziale Integration, Bildung und Gesundheit der Kinder sind entscheidend.

Mehr Pflichten für Gemeinden im Bereich der frühen Förderung

Um die frühe Förderung von kleinen Kindern im Kanton und die bereits bestehende Strategie «Frühe Förderung» weiter zu stärken, schlägt die Regierung eine gesetzliche Grundlage für eine Angebotspflicht der Gemeinden im Bereich der frühen Förderung vor. Sie möchte die Gemeinden zudem verpflichten, ein kommunales Frühförderkonzept zu erstellen. Die Erkenntnisse des Berichts sollen bei der Verlängerung der Strategie «Frühe Förderung» sowie bei der im Nachgang zum Bericht 40.23.05 «Grundlagen der Familienpolitik im Kanton St.Gallen» zu erarbeitenden Familienstrategie einfliessen.

Die Sammelvorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung (EPAFF)» ist vom 15. März 2024 bis am 30. Juni 2024 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Linth24