Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet, ob sie für das Amt geeignet sind. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge beim Kantonsrat ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.
Bisher lud die Rechtspflegekommission lediglich die Fraktionen ein, Kandidaturen für eine vakante Richterstelle zu melden. Neu will die Kommission richterliche Vakanzen öffentlich ausschreiben, wie es schon bei den Kreisgerichten und in anderen Kantonen Praxis ist. Dem Kantonsrat Wahlvorschläge unterbreiten können weiterhin nur die Fraktionen. Sie sind Ansprechpartner für Interessierte.
Ausschreibung für breitere Auswahl und mehr Transparenz
Mit der öffentlichen Ausschreibung will die Rechtspflegekommission eine breitere Auswahl an qualifizierten Bewerbenden ansprechen. Indem offengelegt wird, welche Anforderungen an Richterinnen und Richter gestellt werden, wird der Auswahlprozess zudem transparenter. Dies stärkt die demokratische Legitimation der Gewählten. Vorgesehen ist die Ausschreibung vorerst für haupt- und nebenamtliche Richterstellen.
Die Ausschreibung von Fachrichterstellen prüft die Rechtspflegekommission zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sie erste Erfahrungen mit der Publikation sammeln konnte.
Als erste Stelle öffentlich ausgeschrieben ist ein nebenamtliches Mitglied für die Verwaltungsrekurskommission. Weitere Informationen sind auf dem Stellenportal des Kantons zu finden.