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22.01.2024
22.01.2024 15:33 Uhr

Freispruch für Christof Hartmann

Mangels Hinweisen auf vorsätzlichen Amtsmissbrauch spricht das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland SVP-Regierungsratskandidat Christof Hartmann (kl.) frei.
Mangels Hinweisen auf vorsätzlichen Amtsmissbrauch spricht das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland SVP-Regierungsratskandidat Christof Hartmann (kl.) frei. Bild: Pressedienst/Linth24
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat den Regierungsratskandidaten Christof Hartmann vom Amtsmissbrauch-Vorwurf freigesprochen. Die Gegenpartei legte sofort Berufung ein.

Die Einzelrichterin begründete ihren Entscheid mit fehlenden Hinweisen, dass die Amtsgewalt vorsätzlich missbraucht worden sei. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und wird gemäss Kläger an die nächste Instanz weitergezogen.

Hartmann und ein weiterer einstiger Gemeinderat von Walenstadt SG mussten sich wegen eines Behördenentscheids aus dem Jahr 2015 vor Gericht verantworten. Der ursprüngliche Auslöser war ein Nachbarschaftsstreit um eine Mauer, über die bereits seit Jahren in mehreren Gerichtsverfahren gestritten wurde.

Der Anwalt des klagenden Liegenschaftsbesitzers erklärte an der Gerichtsverhandlung vor einer Woche, dass die 1998 erstellte Mauer deutlich in dessen Grundstück ragt und gegenüber der Baubewilligung zu hoch gebaut wurde, was sowohl das St.Galler Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht festgestellt hätten.

Gemeinderat entschied gegen Rückbau

Hartmann hatte als damaliger Vizegemeindepräsident von Walenstadt 2015 eine Verfügung mit dem Inhalt mitunterzeichnet, dass die Mauer nicht zurückgebaut werden muss. Dies führte schliesslich zur Anklage wegen Amtsmissbrauch.

Die Richterin am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland erklärte, ein «qualifiziertes Fehlverhalten» liege nicht vor. Die damaligen Gerichtsentscheide seien nicht mit einer konkreten Anweisung eines Rückbaus verbunden gewesen. Eine solche sei erst 2018 durch das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen erfolgt.

Dennoch sei beim zu beurteilenden Gemeinderatsentscheid der Ermessensspielraum ausgenutzt oder gar ausgereizt worden. «Auch wenn Fehler passiert sind, liegen keine klaren Hinweise vor, dass vorsätzlich das Amt missbraucht worden ist», so die Richterin während der mündlichen Urteilsverkündung.

Kandidatur als Regierungsrat

Der 47-jährige Christof Hartmann befindet sich derzeit im Wahlkampf um einen Sitz in der St.Galler Regierung. Im Dezember 2023 nominierte die SVP-Delegiertenversammlung den Kantonsrat für den St.Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März statt.

Was die SVP und Christof Hartmann zum Urteil sagen

Am 11. Juni 2015 unterzeichnete Christof Hartmann in seiner damaligen Funktion als Vize-Präsident des Gemeinderats Walenstadt zusammen mit einem Ratskollegen eine Verfügung. Dieser ging ein Gemeinderatsbeschluss voraus. Gegen die schriftlich zugestellte Verfügung wehrte sich ein Privatkläger und bezichtigte Christof Hartmann und weitere Gemeinderatsmitglieder des Amtsmissbrauchs. Dies, obwohl Christof Hartmann die Verfügung von Amtes wegen unterzeichnen musste.

Heute Montag wurde das Urteil zum Vorwurf des Privatklägers am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland gesprochen. Der Angeklagte wurde wie von Beginn weg angenommen freigesprochen. «Ich war mir nie einer Schuld bewusst. Daher ist der Freispruch für mich keine Überraschung. Dennoch bin ich dankbar, dass jetzt Klarheit besteht», sagt Christof Hartmann nach der Verkündung des Freispruchs. Er habe stets volles Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat gehabt und ist nun dankbar, dass die Anschuldigung vom Tisch ist. Den Freispruch erachtet Christof Hartmann nicht nur als Sieg für sich, sondern vor allem für das gelebte Kollegialitätsprinzip der Gemeindebehörden.

SVP Kanton St.Gallen

Keystone-SDA/SVP Kanton St.Gallen / Linth24