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Wahlen 2024
16.01.2024
17.01.2024 07:42 Uhr

Regierungskandidat vor Gericht

Der St.Galler SVP-Regierungsratskandidat Christof Hartmann (kl.) wehrt sich vor dem Kreisgericht in Mels gegen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs.
Der St.Galler SVP-Regierungsratskandidat Christof Hartmann (kl.) wehrt sich vor dem Kreisgericht in Mels gegen den Vorwurf des Amtsmissbrauchs. Bild: Pressedienst/Linth24
Am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland begann heute der Prozess gegen Regierungsratskandidat Christof Hartmann. Ihm wird Amtsmissbrauch als Vize-Gemeindepräsident vorgeworfen.

Christof Hartmann erschien am Dienstagmorgen am Kreisgericht in Mels SG. Die Einzelrichterin befragte ihn und einen Mitangeklagten zu Abläufen von Beschlussfassungen im Gemeinderat Walenstadt.

Gemeinderatsverfügung gegen Gartenmauer-Rückversetzung

Neben Hartmann ist ein weiteres ehemaliges Gemeinderatsmitglied angeklagt. Der ursprüngliche Auslöser ist ein Nachbarschaftsstreit um eine Mauer, über die bereits in mehreren Gerichtsverfahren gestritten wurde.

Der Anwalt des klagenden Liegenschaftsbesitzers führte vor Gericht ins Feld, dass die Mauer deutlich in dessen Grundstück ragt und gegenüber der Baubewilligung um 1,7 Meter zu hoch gebaut wurde, was sowohl das St.Galler Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht festgestellt hätten.

Hartmann hatte als damaliger Vizepräsident von Walenstadt 2015 eine Verfügung mit dem Inhalt mitunterzeichnet, dass die Mauer trotz der Gerichtsentscheide nicht zurückgebaut werden müsse. Der Anwalt des Liegenschaftsbesitzers sprach vor Gericht von «krasser Willkür» und einer «amtsmissbräuchlichen Verfügung» zugunsten des Bauherrn der Mauer. Die Angeklagten seien deshalb des Amtsmissbrauchs schuldig zu sprechen.

Verteidiger argumentiert mit Kollegialprinzip

Hartmanns Verteidiger bezeichnete die Ausführungen der Kläger als «Stimmungsmache» und «reisserische Darstellungen». Diese stünden seit Jahren im Streit mit der Gemeinde.

Der damalige Beschluss sei als Kollegialbehörde gefällt worden. Man wisse aufgrund des Sitzungsgeheimnisses nicht, wie sein Mandant zum gefällten Entscheid stand, beziehungsweise wie er persönlich abstimmte. Wegen dieses Mehrheitsbeschlusses des Gesamtgemeinderats dürfe man seinem Mandanten nicht Amtsmissbrauch unterstellen und ihn gar deswegen verurteilen.

Der 47-jährige Christof Hartmann sitzt für die SVP im St.Galler Kantonsrat. Im Dezember 2023 nominierte ihn die SVP-Delegiertenversammlung für den St.Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März statt.

Keystone-SDA / Linth24