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Gommiswald
05.01.2024
04.01.2024 22:20 Uhr

Parkieren soll vermehrt kosten

Bereits ab Herbst 2024 soll das Parkieren auf öffentlichem Grund in Gommiswald gebührenpflichtig werden.
Bereits ab Herbst 2024 soll das Parkieren auf öffentlichem Grund in Gommiswald gebührenpflichtig werden. Bild: Gemeinde Gommiswald/«über üs»
Auf Wunsch der Bürgerschaft hat die Gemeinde Gommiswald ein Parkplatzbewirtschaftungskonzept ab Herbst 2024 fürs ganze Gemeindegebiet erarbeitet. Am Montag startet die Mitwirkung.

Mit dem Bau der Tiefgarage beim neuen Gemeindehaus und Feuerwehrdepot wurde von der Bürgerschaft eine Parkplatzbewirtschaftung gefordert.

Die Gemeinde Gommiswald hat in Zusammenarbeit mit den beiden Ortsgemeinden Gommiswald-Dorf sowie Rieden ein Parkplatzbewirtschaftungskonzept erarbeitet, welches das gesamte Gemeindegebiet (inkl. Alpen) umfasst und aufeinander abgestimmt sein soll. Im Rahmen einer umfassenden Bestandsaufnahme wurde eine Gesamtübersicht über alle aus heutiger Sicht in Frage kommenden, grösseren und öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen auf dem Gemeindegebiet Gommiswald erstellt. Mit den Grundeigentümern, welche grössere Parkierungsanlagen betreiben und allfällige Auswirkungen bei einer Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung haben würden, wurde das Gespräch gesucht.

Etappiertes Vorgehen und unterschiedliche Priorisierungen

Der Gemeinderat strebt ein pragmatisches und etappiertes Vorgehen an. So sollen in einer ersten Phase Erfahrungen bezüglich Akzeptanz in der Bevölkerung gesammelt werden. Die Erfahrungen der 1. Etappe sollen dann in die weiteren Umsetzungsetappen einfliessen.

Während die Lösungsansätze (Auswahl) und die Gebührenstruktur unter Berücksichtigung des gesamten Gemeindegebietes erfolgte, wurden konkrete Vorschläge für die Bewirtschaftung einzelner Parkierungsanlagen im 1. Schritt nur für die in 1. Priorität zu bewirtschaftenden Ortsteile erarbeitet. Die Prioritäten für eine Parkplatzbewirtschaftung wurden von der Projektbegleitgruppe wie folgt festgelegt:

  • 1. Priorität haben die Parkplätze in den Dörfern von Gommiswald, Rieden und Ernetschwil.
  • 2. Priorität haben die Parkplätze im Ortsteil Uetliburg sowie in den Naherholungsgebieten oberhalb Rieden und im Naherholungsgebiet Ricken/Uetliburg.
  • 3. Priorität haben die Parklätze in den Dörfern Gebertingen und Ricken.

Parkierungsanlagen in den Dörfern

Die Parkgebühren in den einzelnen Dorfteilen sind im Grundsatz aufeinander abgestimmt, lassen jedoch auf die verschiedenen Situationen vor Ort noch Spielraum zu. So kann je nach Situation das Nacht- oder Dauerparkieren untersagt werden, zumal sich nicht alle Parkierungsanlagen dazu eignen (Lärmemissionen auf nahe Wohnbauten, Schneeräumung etc.).

Dauerparkieren

Auf ausgewählten, bewirtschafteten Parkierungsanlagen sollen auch Parkkarten für das Dauerparkieren abgegeben werden können.

Das Dauerparkieren auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen ausserhalb der mit Parkuhren bewirtschafteten Parkierungsanlagen soll grundsätzlich ebenfalls gebührenpflichtig sein.

Tarif

Damit am Ende eine einfache und übersichtliche Gebührenstruktur über das gesamte Gemeindegebiet resultiert, wurden folgende Grundsatz-Tarife entwickelt, denen die einzelnen Parkierungsanlagen dann zugewiesen werden können:

Kurzzeitparkplätze

Das Parkieren in den Dörfern für kurze Zeit (1,5 h) soll auf allen Parkplätzen gratis sein.

Tarif in den Dörfern (Tarif A)

07:00 – 19:00 Uhr  
0 – 1,5 h gratis
+ 1 h (bis 5,5 h) Fr. 1.00
1 Tag Fr. 5.00
19:00 – 24:00 Uhr
Keine Gebührenpflicht
00:00 – 07:00 Uhr  
+ 1 h (bis 5 h)  Fr. 1.00
1 Nacht  Fr. 5.00

Tarif Naherholung Rieden (Tarif N1) (Müselen / Cholwald, Hinterschwändi etc.)

00:00 – 24:00 Uhr  
0 – 2 h gratis
2 – 5 h Fr. 4.00
2 – 12 h Fr. 6.00
2 – 24 h Fr. 8.00

Tarif Naherholung Gommiswald (Tarif N2) (Eich)

1. Dez. – 31. März
00:00 – 24:00 Uhr
 
0 – 1 h Fr. 1.00
+ 1h (bis 8h) Fr. 1.00
1 Tag (bis 24 h) Fr. 8.00

Vom 1. April bis 30. November wird vorerst auf eine Gebührenpflicht verzichtet.

Zahlsystem digital und mit Bargeld

Für die Erhebung der Parkgebühren soll ein benutzerfreundliches Zahlungssystem mit den gängigen Zahlungsmöglichkeiten (Bargeld, Twint, Parking Pay etc.) eingesetzt werden.

Mitwirkung ab 8. Januar bis 6. Februar 2024

Damit sich die Bevölkerung in geeigneter Weise zum ausgearbeiteten Konzept einbringen kann, wird dieses während rund 30 Tagen der Mitwirkung unterstellt.

Die detaillierten Unterlagen können ab Montag auf mitwirkung-gommiswald.ch eingesehen werden und entsprechende Stellungnahmen abgegeben werden. Die Mitwirkung läuft von 8. Januar bis 6. Februar 2024.

Weiteres Vorgehen und geplante Inkraftsetzung

Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschliessend ausgewertet und beantwortet sowie – sofern zweckmässig – in das Konzept einbezogen.

Parallel zur Mitwirkung wird das Konzept den kantonalen Stellen zur Vorprüfung eingereicht.

Nach der Bereinigung wird das für die Parkplatzbewirtschaftung notwendige Reglement durch den Gemeinderat erlassen und dem fakultativen Referendum unterstellt. Ziel ist es, das Reglement vor den Sommerferien dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Inkraftsetzung ist auf Herbst 2024 geplant.

Die beiden Ortsgemeinden entscheiden selbständig über das weitere Vorgehen und die Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung. Sie werden zu gegebener Zeit ebenfalls ein notwendiges Reglement ausarbeiten und entsprechend erlassen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem nun vorliegenden Konzept eine für das gesamte Gemeindegebiet abgestimmte Bewirtschaftung ausgearbeitet zu haben, welche die Situationen in den verschiedenen Dorfteilen berücksichtigt.

Gemeindekanzlei Gommiswald/«über üs» / Linth24