Verschiedene politische Bestrebungen im Kantonsrat haben in den letzten Jahren eine finanzielle Entlastung des Mittelstands verlangt. Aufgrund der erheblichen Ausfälle bei der Einkommenssteuer 2022 und 2023 nach der Steuerfusssenkung, der gegenwärtigen wirtschaftlichen Abkühlung und der unsicheren finanzpolitischen Aussichten hat sich die Regierung gegen eine weitere Senkung des Einkommenssteuertarifs ausgesprochen.
Sie möchte jedoch zur Umsetzung der Motion den maximalen Fahrkostenabzug bei unselbständig Erwerbstätigen von 4'460 Franken (Preis eines Generalabonnements 2. Klasse für Erwachsene für ein Jahr + 600 Franken) auf 6'000 Franken anheben. Die Regierung rechnet mit Mindereinnahmen von rund 4 Millionen Franken beim Kanton und rund 4,3 Millionen Franken bei den politischen Gemeinden.
Vorberatende Kommission will Grenze bei 8'000 Franken
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage unter dem Vorsitz von Stefan Kohler, Sargans, beraten. Dabei berücksichtigte sie die Ausgestaltung in anderen Kantonen. Im Zentrum der Diskussion standen die Höhe des Fahrkostenabzugs sowie die jeweiligen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen.
Die Kommission empfiehlt dem Kantonsrat, den maximalen Fahrkostenabzug auf 8'000 Franken zu erhöhen. Damit sollen möglichst alle entstandenen Fahrkosten abgezogen werden können. Die Mindereinahmen erhöhen sich dadurch auf 7,2 Millionen Franken beim Kanton und 7,7 Millionen Franken bei den politischen Gemeinden.
Kantonsrat berät im Frühling 2024
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrssession in erster Lesung und voraussichtlich in der Aufräumsession 2024 in zweiter Lesung.
Die Botschaft und der Entwurf der Regierung und der Antrag der vorberatenden Kommission sind auf der Webseite des Kantonsrates im Ratsinformationssystem unter der Geschäftsnummer 22.23.07 zu finden.