Seit dem 1. Januar 2023 gilt das revidierte Erbrecht in der Schweiz. Dieses bietet mehr Gestaltungsspielraum und berücksichtigt damit auch, dass immer weniger Personen in traditionellen Familienstrukturen leben.
Die bisherigen Pflichtanteile wurden gesenkt. Wer sein Erbe mit einem Testament oder Erbvertrag regelt, kann neu über mindestens die Hälfte seines Vermögens frei verfügen. Damit werden letztwillige Verfügungen jetzt noch wichtiger.
Die Alzheimer Sektionen St.Gallen / beider Appenzell sowie Glarus und Uri/Schwyz laden gemeinsam mit Alzheimer Schweiz zur kostenlosen Infoveranstaltung «Selbstbestimmt vorsorgen» ein.