In Anwendung von Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, SR 814.20; abgekürzt GSchG) und Art. 29 ff. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgebung (sGS 752.2; abgekürzt GSchVG) hat der Gemeinderat am 28. August 2023 das Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung Wüschlen erlassen.
Das Schutzzonenreglement liegt während dreissig Tagen, d. h. vom 17. Oktober bis 15. November 2023, öffentlich auf. Die öffentliche Auflage erfolgt im Gemeindehaus Schänis (Foyer Erdgeschoss). Die Unterlagen können zudem unter der Rubrik «Neuigkeiten» auf unserer Webseite www.schaenis.ch eingesehen werden.
Einsprache
Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich dem Gemeinderat Schänis einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 45 und 48 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).