Die Überbauung Jonerhof wurde im Jahr 1967 erstellt. Sie umfasst drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Im Erdgeschoss befinden sich Läden und im ersten Obergeschoss Büronutzungen. Im zweiten Obergeschoss und im Attikageschoss befinden sich Wohnungen. Die deutlich grössere Überbauung Jonaport wurde in den späten 70er-Jahren erstellt. Sie umfasst ebenfalls drei Vollgeschosse und ein Attikageschoss. Im gesamten Erdgeschoss befinden sich Läden. Das erste und zweite Obergeschoss dient der Büronutzung. Im Attikageschoss befinden sich Wohnungen. Unter der Überbauung Jonaport wurde eine Tiefgarage erstellt, die von Norden ab der Bühlstrasse erschlossen ist. Zwischen den beiden Überbauungen befindet sich eine gedeckte, öffentliche Passage.
Die zwei Überbauungen bilden zwar baulich und funktional ein Ensemble. Von der Erscheinung her haben sie jedoch ausser dem markanten, umlaufenden Band über dem Erdgeschoss wenig gemeinsam. Die Meili Unternehmungen AG möchte die Überbauung Jonaport/Jonerhof sanieren und erweitern. Das Ensemble Jonaport und Jonerhof soll gemeinsam weitergebaut und als Ganzes optimal in den städtischen Kontext eingegliedert werden. Für das zwar heute schon zusammengebaute, aber sehr heterogene Ensemble wurde eine übereinstimmende, aber nicht identische Architektur und Formensprache entwickelt.
Aufstockung der Überbauungen als zentrales Element
Das zentrale Element im Richtprojekt ist die Aufstockung der beiden Überbauungen Jonaport und Jonerhof, mit dem Ziel im Zentrum von Jona zeitgemässen, urbanen Wohnraum zu schaffen. Es sollen attraktive Mietwohnungen entstehen, hauptsächlich mit 2.5- und 3.5-Zimmern. Die Aufstockungen werden in ökologisch nachhaltiger Holzelementbauweise erstellt. Die Bestandesbauten werden dabei weitestgehend erhalten.
Beim Jonerhof sieht das Richtprojekt den Rückbau des Attikageschosses vor. An dessen Stelle werden zwei neue Wohngeschosse erstellt und das darunterliegende Geschoss umfassend umgebaut. Insgesamt entstehen so neu 11 Wohnungen auf drei Geschossen.
Beim Jonaport sieht das Richtprojekt ebenfalls den Rückbau des Attikageschosses vor. An dessen Stelle werden neu zwei Wohngeschosse mit insgesamt 24 Wohnungen erstellt. Die Konstruktion erfolgt in Holzbauweise, um die Zusatzlasten und die Konstruktionsstärken möglichst gering zu halten.
Die bestehenden und neuen Geschosse beider Überbauungen werden künftig mit Fassaden gestaltet, die das Ensemble zu einem Ganzen verbinden und sich auch gut in die Umgebung einfügen.
Drei Gründe für Änderung des Überbauungsplans
Um die vorgesehenen baulichen Veränderungen zu ermöglichen, soll der Überbauungsplan «Jonaport» geändert werden. Der Überbauungsplan wurde am 17. April 1978 von der damaligen Gemeinde Jona festgesetzt und am 6. Januar 2014 ein erstes Mal geändert. Die nun vorliegende, zweite Änderung wird aus folgenden Gründen notwendig:
- Das Projekt übertrifft die gemäss rechtskräftigem Überbauungsplan zulässige Gebäudehöhe. Die grössere Gebäudehöhe dient der Einhaltung sämtlicher Anforderungen bezüglich Energie sowie Schall- und Brandschutz mit entsprechenden konstruktiven Massnahmen. Der rechtskräftige Überbauungsplan erlaubt bereits fünf Vollgeschosse. Die Aufstockung der bestehenden Bebauung auf fünf Vollgeschosse wäre jedoch ohne zusätzliche Höhe nicht möglich.
- Mit dem Projekt wird die gemäss rechtskräftigem Überbauungsplan zulässige Ausnützung voll ausgeschöpft. Gemäss den Bestimmungen zum Parkplatzbedarf im Überbauungsplan von 1978 wäre dafür auch die Erstellung von zusätzlichen Abstellplätzen notwendig. Da die vorhandenen Abstellplätze aufgrund der zentralen Lage jedoch aus heutiger Sicht ausreichend sind, soll der Parkplatzbedarf neu auf das nach Regelbauweise gültige Parkplatzbedarfsreglement der Stadt Rapperswil-Jona abgestützt werden.
- Der rechtskräftige Überbauungsplan fordert lediglich eine «einwandfreie architektonische Gestaltung». Diese Bestimmung genügt den Anforderungen, die heute an Projekte im Rahmen eines Sondernutzungsplans gestellt werden, nicht mehr. Mit der Änderung des Überbauungsplan sollen deshalb auch erhöhte Anforderungen bezüglich Gestaltung der Bauten und Aussenräume sowie der Eingliederung ins Ortsbild formuliert werden.
Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verlangt, dass der Boden haushälterisch genutzt wird, indem die Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität nach innen gelenkt und eine kompakte Siedlung geschaffen wird. Mit der geplanten Erweiterung und Auffrischung soll an einer gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen, zentralen Lage der Baubestand nachverdichtet werden.