Ein 69-jähriger Italiener, ein 59-jähriger Landsmann sowie ein 46-jähriger Kosovare sind vom Schwyzer Strafgericht verurteilt worden, weil sie mehr oder weniger grössere Mengen von Kokain in Wollerau, Feusisberg und Lachen verkauft hatten.
Der Kosovare und der 69-jährige Italiener, der sich bereits im Strafvollzug befindet, wurden im abgekürzten Verfahren verurteilt, da sie ihre zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ausgehandelten Strafen akzeptiert hatten. Der jüngere Italiener hingegen wehrte sich gegen die beantragte Landesverweisung, weshalb kein abgekürztes Verfahren möglich war. Sie alle flogen auf, weil sie verdeckten Ermittlern Kokain andrehten.
Arbeitsvertrag rettete ihn
13 Monate Gefängnis unbedingt und 20 Jahre Landesverweis, eine Ersatzforderung an den Staat von 1'000 Franken sowie die Bezahlung von Verfahrenskosten im Betrag von rund 40'000 Franken kassierte der ältere Italiener, der drei Vorstrafen aufweist. Er habe Drogen verkauft, um seinen eigenen Drogenkonsum finanzieren zu können, sagte er dem Strafgericht.
Eine teilbedingte Gefängnisstrafe von 30 Monaten (sechs Monate davon unbedingt) sowie eine Ersatzforderung von 6'000 Franken und die Übernahme der rund 50'000 Franken teuren Verfahrenskosten wurden dem Kosovaren auferlegt. Von einer Landesverweisung sah das Gericht ab, weil der verheiratete Verurteilte in der Schweiz aufgewachsen ist und hier einen Arbeitsvertrag aufweist. Der Mann bedankte sich beim Strafgericht für das Urteil.
Weder wirtschaftlich noch sozial integriert
Der ebenfalls geständige 59-jährige Italiener wehrte sich vehement gegen einen Landesverweis. Der mit 17 in die Schweiz eingewanderte Italiener habe keinen Bezug mehr zu seinem Heimatland, sagte er. Seine zwei Töchter und sein Bruder, mit dem er allerdings nicht mehr spreche, leben in der Schweiz. Er habe die 50 Gramm Kokaingemisch aus Geldnot verkauft. «Ich bin kein Verbrecher. Ein Landesverweis wäre für mich das Ende», sagte er dem Gericht.
Das Strafgericht zeigte aber kein Erbarmen. Nebst der bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, einer Ersatzforderung von 500 Franken sowie der Übernahme der Verfahrenskosten von knapp 29'000 Franken wurde der Italiener mit einem Landesverweis von zehn Jahren bestraft.
Der Verurteilte sei weder wirtschaftlich noch sozial integriert. So sei er nie einer vertraglich vereinbarten Arbeit nachgegangen, habe Steuerschulden und pflege einzig eine Beziehung zu einer seiner beiden Töchter.