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14.05.2023
23.06.2023 18:48 Uhr

Justitia: Hintergrund zum Unfall

Blechschaden am Fahrzeug des Unfallverursachers. Archiv April2022.
Blechschaden am Fahrzeug des Unfallverursachers. Archiv April2022. Bild: Kapo St.Gallen
Dass hinter banalen Verkehrsunfallmeldungen mehr stecken kann, zeigt unsere Rubrik: «Strafbefehle, die zu vermeiden sind».

Nicht schlecht staunte eine 38-jährige Automobilistin an einem Samstagabend im April 2022. Sie überquerte, «korrekt fahrend», wie die Kantonspolizei schrieb, den Bahnübergang bei Benken als ihr Personenwagen plötzlich von hinten gerammt wurde. An beiden Autos gab es massive Beulen. Der Sachschaden betrug 13'000 Franken. Verletzt wurde niemand.

In der Polizeimeldung hiess es damals: «Der Fahrer wurde von einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft. Er musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.», wie Linth24 damals schrieb.

Ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft in Uznach zeigt nun, was «fahrunfähig» konkret heisst und wie teuer so etwas wird.

Die medizinische Untersuchung ergab: Der Mann im mittleren Alter war betrunken und bekifft. Sein Blutalkoholgehalt betrug mindestens 1,77 Promille und der Gehalt von THC (berauschender Stoff der Hanfpflanze) war erheblich. Die Staatsanwaltschaft schreibt im Strafbefehl, dass der Mann «fahrunfähig» war, was «er billigend in Kauf nahm».

Nun, der Unfallverursacher war nicht zum ersten Mal in diesem Zustand unterwegs. Wegen Fahrens in «fahrunfähigem Zustand» war er bereits 2017 und 2020 verurteilt worden. Einmal davon mit einer milden Busse und bedingtem Strafvollzug.

Dieses Mal ist jedoch Schluss mit Nachsicht. Das Untersuchungsamt Uznach schreibt: «In subjektiver Hinsicht muss dem Mann eine ungünstige Prognose gestellt werden.». Ausserdem habe er sich «durch sein Verhalten uneinsichtig gezeigt».

Die Kosten dafür sind massiv: Der Verurteilt muss eine unbedingte Geldstrafe von 12'000 Franken zahlen. Bringt er das Geld nicht auf, bedeutet dies 150 Tage Gefängnis. Hinzu kommen die Kosten von 2'426 Franken für die toxikologische Untersuchung.

Markus Arnitz, Linth24