Das BLV verlängert in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023. Das heisst: Hausgeflügel muss entweder im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf.
Noch nie so hohe Fallzahlen
Das BLV hat die Bestimmungen im November 2022 landesweit verordnet, nachdem die zuständigen Labore das Virus in einem Hobbybetrieb bei Winterthur nachgewiesen hatten. Das Amt schreibt: «Diesen Winter gab es zahlreiche weitere Fälle: In einer Tierhaltung im Kanton Zürich hatte sich eine Gruppe Schwarzschwäne und schweizweit mehrere hundert Wildvögel angesteckt. Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben. Dies deutet auf eine neue Seuchensituation hin.
Virus breitet sich aus
Die jetzt auftretenden Fälle sind nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln. Auch wenn bisher vor allem Möwen verendet sind, kann das Virus viele weitere Arten von Wildvögeln befallen.