Das Bundesrecht gibt vor, dass sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung der Nachführungspflicht unterliegen. Es werden jene Objekte nachgeführt, für welche kein Meldewesen eingerichtet ist. Darunter fallen primär Objekte ausserhalb der Bauzone wie Wald, Gewässer, Strassen oder Gartenanlagen.
Nach einer ersten Nachführung in den Jahren 2011 und 2012 steht die zweite Durchführung an. Schwerpunkt der Bearbeitung bildet die Aktualisierung der Waldränder im Austausch mit den kantonalen Forst- und Landwirtschaftsämtern. Die resultierenden Kulturflächenänderungen haben primär beschreibenden Charakter (Grundbuch), können aber auch Anpassungen an weiteren Fachdaten nach sich ziehen (landwirtschaftliche Nutzfläche).
Ein Grossteil der Arbeiten wird aufgrund aktueller Luftbilder, Höhendaten sowie Grundlagen der kantonalen Fachämtern analysiert und durchgeführt. Vereinzelt werden Abklärungen und Vermessungen vor Ort nötig sein.
Die Lukas Domeisen AG wurde in der Stadt Rapperswil-Jona mit der periodischen Nachführung beauftragt. Die Arbeiten dauern von Januar 2023 bis Dezember 2023. Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden eingeladen, den Vermessungsfachleuten den nötigen Zutritt zu gewähren und die Arbeiten zu ermöglichen.
Bewilligungspflichtige Objekte werden über das Meldewesen laufend nachgeführt. Eine Analyse oder Behebung von Mängeln in dieser Hinsicht ist nicht Teil des Projektes.