Das Wort «Richtplan» klingt im ersten Moment abstrakt. Dabei ist es für die konkrete Politik ein wesentliches Element. Das «Bundesamt für Raumentwicklung» definiert das so: «Der kantonale Richtplan stellt das Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er koordiniert raumwirksame Aktivitäten wie z. B. die Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur und sorgt dabei auch für den Schutz von Natur und Landschaft».
Ein solcher Plan wird für einen mittelfristigen Zeitraum, das sind in der Politik 20-25 Jahre, aufgestellt. Er ist also von grosser Bedeutung für die aktuelle und kommende Generation.
Erfolgsmeldung des Kantons
Am Freitag hat der Kanton St.Gallen zufrieden Bilanz gezogen. Der Richtplan für den Kanton sei erstellt und es wurden «die meisten strategischen und konzeptionellen Ziele des Richtplans umgesetzt oder die Entwicklung läuft in die beabsichtigte Richtung.»
Dies treffe unter anderem für das «Richtplankapital Mobilität» zu, welches in den letzten vier Jahren erarbeitet worden sei. Noch seien nicht alle Ziele erreicht, aber das sei aufgrund der kurzen Dauer, also der vier Jahre, nicht anders zu erwarten. Das nächste Mal würde man sich im Jahr 2026 damit beschäftigen.
Schmerikon ist unzufrieden
Im aktuellen «Gemeindeblatt Schmerikon» (https://www.schmerikon.ch/_docn/4051978/Gemeindeblatt_Schmerikon_Nr._5_2022.pdf) tönt das ganz anders und gar nicht zufrieden.
Der Richtplan Mobilität sei vom Kanton veröffentlicht worden, ohne dass man die Einwände der Gemeinde ernst genommen habe. Dies gelte insbesondere für das Vorhaben Doppelspurausbau Rapperswil-Schmerikon.
Die Gemeinde Schmerikon stimme diesem Ausbau zwar «im Grundsatz» zu. Aber: «Die durchgehende Realisierung ist an zahlreiche Einschränkungen gebunden, da sie nicht ohne ganz substanzielle Eingriffe in bestehende Hoch- und Tiefbauten in öffentlichem und privatem Eigentum möglich sei und auch die Veränderung der Uferlinie voraussetze.»
Schimpftirade
Der Gemeinderat - unter Führung ihres Präsidenten Félix Brunschwiler - lässt es nicht bei diesen wohlgesetzten Worten. Er schimpft in den höchsten Tönen. Auf Seite 6 des Gemeindeblattes steht:
«Der Gemeinderat zeigt sich sehr erstaunt über das gewählte Vorgehen der Regierung. Die Machbarkeit des Vorhabens Doppelspur Schmerikon–Rapperswil auf dem Abschnitt der Politischen Gemeinde Schmerikon sei nicht nachgewiesen und lasse sich nicht zeitgerecht abstimmen. Eine Festsetzung stehe im Widerspruch zur Raumplanungsverordnung. Der Einbezug der politischen Gemeinde und der zuständigen Organe sei zudem nicht erfolgt.»
Und am Schluss dieser für ein politisches Dokument ungewöhnliche Schimpftirade wird mit der ganz grossen Kelle angerührt. «Die Vorgehensweise widerspricht dem Planungs- und Baugesetz und dem kooperativen Umgang zwischen den Staatsebenen.»
Der Kanton St.Gallen hat also, mit anderen Worten, eine Krise der Demokratie produziert.
Kapitel 2 im Streit mit dem Kanton
Die Gemeinde Schmerikon hat sich schon beim Doppelspurausbau zwischen Uznach und Schmerikon mit dem Kanton und den Bahnen (SBB und SOB) angelegt. Nach Dokumentenreichen und nervenaufreibenden Kämpfen hat die Gemeinde bis hin zum Bundesgericht alle Einsprachen und Prozesse verloren.
Nun geht es also um das Projekt Doppelspur zwischen Schmerikon und Rapperswil. Der nun ausgesprochene Disput ist möglicherweise die Vorstufe zum Kapitel 2 dieses jahrelangen Streits zwischen der Seegemeinde und der Zentrale in St.Gallen.