Der Gemeinderat Schmerikon hat an einer kürzlichen Sitzung die Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartements aufgefordert, der St.Galler Regierung den Widerruf der Festsetzung der Doppelspur Schmerikon – Rapperswil im kantonalen Richtplan zu beantragen.
Nur mit Einschränkungen und grossen Eingriffen realisierbar
Von Anfang Mai bis Ende August 2021 hatte das Bau- und Umweltdepartement den Entwurf der Gesamtüberarbeitung des Richtplankapitels Mobilität öffentlich zur Mitwirkung der Bevölkerung und zur Vernehmlassung der Gemeinden und Regionen aufgelegt.
Im Rahmen dieses Verfahrens hatte der Gemeinderat das Vorhaben Doppelspurausbau Schmerikon – Rapperswil im Grundsatz unterstützt, jedoch darauf hingewiesen, dass die durchgehende Realisierung an zahlreiche Einschränkungen gebunden sei, da sie nicht ohne ganz substanzielle Eingriffe in bestehende Hoch- und Tiefbauten in öffentlichem und privatem Eigentum möglich sei und auch die Veränderung der Uferlinie voraussetze. Entsprechend könne keine «Festsetzung», sondern bestenfalls eine «Vororientierung» oder «in Arbeit» im Richtplan erfolgen.
Mit Schreiben vom 5. Juli 2022 an alle St.Galler Gemeinden wird darüber informiert, dass die Regierung am 21. Juni 2022 das gesamthaft überarbeitete Richtplankapitel Mobilität erlassen und an den Bund zur Genehmigung weitergeleitet habe. Hierbei blieb der Antrag des Gemeinderates unberücksichtigt.
Gemeinderat kritisiert Vorgehensweise der Regierung
Der Gemeinderat zeigt sich sehr erstaunt über das gewählte Vorgehen der Regierung. Die Machbarkeit des Vorhabens Doppelspur Schmerikon – Rapperswil auf dem Abschnitt der Politischen Gemeinde Schmerikon ist nicht nachgewiesen und lässt sich nicht zeitgerecht abstimmen.
Eine Festsetzung steht somit im Widerspruch zur Raumplanungsverordnung. Der Einbezug der politischen Gemeinde und der zuständigen Organe ist zudem nicht erfolgt. Die Vorgehensweise widerspricht damit auch dem Planungs- und Baugesetz und dem kooperativen Umgang zwischen den Staatsebenen.