Mit der Ortsplanungsrevision beabsichtigt die Stadt Rapperswil-Jona die Festlegung des Gewässerraums innerhalb des gesamten Gemeindegebietes.
Für den Lattenbach besteht bereits ein Gewässer-Baulinienplan aus dem Jahr 1997. Aufgrund des revidierten Gewässerschutzgesetzes des Bundes (GSchG; SR 814.20) und dem neuen kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG; sGS 731.1) muss dieser überprüft und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Sondernutzungsplan zur Festlegung des Gewässerraums
Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt mittels Sondernutzungsplan (Art. 29 PBG) und dessen Abgrenzung mittels «Baulinien Gewässerraum». Damit können klare Verhältnisse für geplante und zukünftige Bauvorhaben entlang dem Lattenbach geschaffen werden. Die gewachsene Bebauungsstruktur soll dabei zweckmässig übernommen werden und dem Bach soll der für den nachhaltigen Hochwasserschutz, der Ökologie und der Zugänglichkeit notwendige Raum gesichert werden.
Gleichzeitig wird dabei der bestehende Baulinienplan Lattenbach vom 24. März 1997 aufgehoben, der nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Das Mitwirkungsverfahren wurde vom 18. Januar bis 16. Februar 2022 durchgeführt. Es sind diverse Wortmeldungen eingegangen. Der Stadtrat hat sich mit den Fragestellungen auseinandergesetzt und den mitwirkenden Bericht verabschiedet.
Planauflage von 2. November bis 1. Dezember 2022
Die Planungsinstrumente für die Planauflage liegen während 30 Tagen, ab Mittwoch, 2. November 2022 bis Donnerstag, 1. Dezember 2022, im Vorraum des Ressortsekretariats Bau, Liegenschaften im 2. OG des Stadthauses zu den aktuellen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung zur öffentlichen Einsicht auf.
Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website der Stadt Rapperswil-Jona (www.rapperswil-jona.ch) unter der Rubrik Referendums- und Auflageverfahren einsehbar.