Am Freitag wurde die Haltung der Kommissionsmehrheit zum III. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz öffentlich. Diese unterstützt die Regierung darin, dass die politischen Gemeinden in Zukunft über die Umbauten und Abrissen von Schutzobjekten von kantonaler und nationaler Bedeutung entscheiden.
Kein SP-Verständnis über «selbstherrliches Vorgehen»
Die SP hat kein Verständnis für das selbstherrliche Vorgehen der vorberatenden Kommission bei der Beratung des III. Nachtrages zum PBG. Die Zustimmung oder Ablehnung eines Abbruch- oder Umbaugesuches eines denkmalgeschützten Objektes von kantonaler oder nationaler Bedeutung ist eindeutig Sache des Kantons und somit der Denkmalpflege.
Es ist darum eine unvernünftige und wohl unzulässige Kompetenzverschiebung, wenn das Gesetz nun vorsehen soll, dass die Gemeinden entscheiden können und der Denkmalpflege lediglich die Möglichkeit der Einsprache bleibt.
Nicht genügend Wissen in den Gemeinden
Die meisten Gemeinden verfügen nicht über die nötigen Fachkräfte, die bei Eingriffen an denkmalgeschützten Gebäuden genügend Wissen und Erfahrung aufweisen, um korrekt und begründet zu entscheiden.
Nötig ist aus Sicht der SP darum nicht eine Gesetzesänderung, sondern eine Verbesserung der Kommunikation, der Baugesuchsaufbereitung und der zeitlichen Abläufe zwischen den Gemeinden und dem Amt für Denkmalpflege. SP-Kantonsrat Blumer sagt: «Auch St.Gallen muss sich an stufengerechte Entscheidkompetenzen halten, wie das in anderen Kantonen üblich ist und von den Architekturverbänden und dem Heimatschutz gefordert wird.»