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Gommiswald
24.05.2022

Überbauungsplan Rickenstrasse: Aufhebung

Ausschnitt aus dem aufzuhebenden Überbauungsplan mit Perimeter (fett) und Baulinienabständen.
Ausschnitt aus dem aufzuhebenden Überbauungsplan mit Perimeter (fett) und Baulinienabständen. Bild: Gemeinde Gommiswald / H. Lutz Ing. u. Vermessungsbüro
Der Gemeinderat Gommiswald möchte den Überbauungsplan Rickenstrasse für das Gebiet Ringstrasse in Gommiswald von 1975 aufheben und führt dazu nun die Mitwirkung durch.

Im Jahre 1975 wurde für das Gebiet Ringstrasse ein Überbauungsplan erlassen, der die Erschliessung sowie die Strassenabstände regelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Überbauungsplans gab es noch keine entsprechenden Regelungen bezüglich Strassenabstände.

Entsprechende Vorschriften sind mittlerweile im Baureglement geregelt, welche die benötigten Abstände sicherstellen. Der Gemeinderat möchte aus diesem Grund, den Überbauungsplan aufzuheben.

(E-)Mitwirkung von 23. Mai bis 21. Juni 2022

Der Gemeinderat führt für die Aufhebung des Überbauungsplanes nun das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 PBG durch.

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 23. Mai bis 21. Juni 2022 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, eingesehen werden.

Anregungen und Vorschläge können bis 21. Juni 2022 direkt über die Website mitwirkung-gommiswald.ch eingegeben werden.

Gemeinde Gommiswald