Im Jahre 1975 wurde für das Gebiet Ringstrasse ein Überbauungsplan erlassen, der die Erschliessung sowie die Strassenabstände regelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Überbauungsplans gab es noch keine entsprechenden Regelungen bezüglich Strassenabstände.
Entsprechende Vorschriften sind mittlerweile im Baureglement geregelt, welche die benötigten Abstände sicherstellen. Der Gemeinderat möchte aus diesem Grund, den Überbauungsplan aufzuheben.
(E-)Mitwirkung von 23. Mai bis 21. Juni 2022
Der Gemeinderat führt für die Aufhebung des Überbauungsplanes nun das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 PBG durch.
Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 23. Mai bis 21. Juni 2022 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, eingesehen werden.
Anregungen und Vorschläge können bis 21. Juni 2022 direkt über die Website mitwirkung-gommiswald.ch eingegeben werden.