Der Gemeinderat Benken führt gestützt auf Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) auf Begehren der Grundeigentümerin (Ortsgemeinde Benken) das Planverfahren für den Neubau der strassenmässigen Erschliessung «Töbeli» auf Parz. Nr. 15 (Verlängerung Räblistrasse) sowie für den Neubau des Töbeliwegs (Fussweg) durch.
Nachdem das vorgängige Mitwirkungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat Benken am 10. Mai 2022 erlassen:
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Räblistrasse: Neubau Strasse und Klassierung als Gemeindestrasse zweiter Klasse
Verlängerung der bisherigen Räblistrasse zur Erschliessung der künftigen Überbauung auf Parz. Nr. 15, Töbeli
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Töbeliweg: Neubau Fussweg als Verbindung des Gebietes Räbli zur Bahnhofstrasse
Der neue Fussweg wird als Fussweg zweiter Klasse eingeteilt und verbindet das Gebiet Räbli mit dem Gebiet Starrberg
Auflagefrist:
Die Planunterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. ab 13. Mai 2022 bis und mit 13. Juni 2022, öffentlich auf (Art. 41 ff des kantonalen Strassengesetzes).
Auflageort:
Gemeindeverwaltung Benken, Vorraum, Zentrumplatz 2, Benken.
Rechtsmittel:
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1), ist berechtigt, innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Benken, Zentrumplatz 2, 8717 Benken, schriftlich und begründet Einsprache zu erheben. Die Einsprache hat einen Antrag zu enthalten.