Nach der grünen Schutzverordnung, die sich Natur und Landschaft widmet, ist zwischenzeitlich auch die graue Schutzverordnung vom Kanton genehmigt und rechtskräftig.
Die sogenannte graue Schutzverordnung gilt für Kulturobjekte und Ortsbildschutzgebiete. Der Gemeinderat bestimmte den 1. März 2022 als Vollzugsbeginn.
Die rechtskräftige graue Schutzverordnung mit Verordnungstext, Schutzplan, Hinweisinventar und Planungsbericht ist öffentlich einsehbar – und zwar auf der Gemeinde-Webseite www.schaenis.ch.