Bei der eidgenössischen Abstimmung am 15. Mai geht es um eine Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur. Die «Lex Netflix»-Vorlage will Streaming-Plattformen dazu verpflichten, das Schaffen von Schweizer Filmen und Serien mit vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes zu finanzieren. Das neue Gesetz sieht auch vor, dass mindestens 30 Prozent der Inhalte der Streamingdienste in der Schweiz oder in Europa produziert werden müssen.
Das Vorhaben zielt vor allem auf Streaming-Giganten wie Netflix, Amazon, HBO oder Disney ab. Ziel der Initianten ist es, die Schweizer Filmproduktion stärker zu unterstützen und «die Ungleichbehandlung zwischen TV-Sendern und Online-Diensten zu beseitigen».
Was genau wird geändert im Gesetz?
Investieren die Streamingdienste nach diesem Gesetz nicht vier Prozent ihres Umsatzes in die Produktion von Schweizer Filmen und Serien, müssen sie Geld zur Förderung des Schweizer Films zahlen. Diese Regel würde auch für ausländische Fernsehsender gelten, die auf das Schweizer Publikum ausgerichtete Werbung ausstrahlen. Mit dem geänderten Filmgesetz sollen zudem Streamingdienste neu verpflichtet werden, zu mindestens 30 Prozent Inhalte zu senden, die in Europa produziert wurden. Demgegenüber sieht das Gesetz keine Quote für in der Schweiz produzierte Filme oder Serien vor.