Der Gemeinderat Weesen erlässt mit sofortiger Wirkung ein Verbot, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entzünden und brennende Zündhölzer und Raucherwaren wie z.B. Zigarettenstummel wegzuwerfen. Die Anordnung gilt bis auf Widerruf im gesamten Gebiet der Politischen Gemeinde Weesen.
Hintergrund des Verbots ist die Waldbrandgefahr, die wegen der trockenen, warmen und niederschlagsarmen Tage kantonsweit angestiegen ist. Im Sarganserland und Rheintal sowie auch in den drei Linthgebiet-Gemeinden Amden, Weesen und Schänis herrsche bereits «erhebliche Waldbrandgefahr», so der Weesner Gemeinderat. Wegen der Südausrichtung ist in Weesen die Brandgefahr naturgemäss grösser als andernorts.
Ferner sind gemäss Wetter-Prognosen in den nächsten sechs Tagen keine Regenfälle zu erwarten. Zur Entspannung der Lage wären erhebliche Niederschlagsmengen nötig, am besten über längere Zeit.
Angesichts der Trockenheit und der Prognosen schätzt der Gemeinderat Weesen die Waldbrandgefahr als akut ein. Er rechnet mit einem «erhöhten Brandrisiko, das die Natur schädigen, Menschenleben gefährden und Sachwerte zerstören kann» und hält darum ein Feuerverbot für notwendig. Dieses werde mittels Hinweistafeln im Gemeindegebiet bekannt gemacht.