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Kaltbrunn
30.01.2022
31.01.2022 14:54 Uhr

So will Kaltbrunn nachhaltiger werden

Zu den Massnahmen zählt die Förderung von Wärmepumpen (r.) sowie neu von privaten E-Auto-Ladestationen (Wallbox). (Symbolbilder)
Zu den Massnahmen zählt die Förderung von Wärmepumpen (r.) sowie neu von privaten E-Auto-Ladestationen (Wallbox). (Symbolbilder) Bild: Unsplash: Eren Goldman / Pixabay: HarmvdB
Mit einer Reihe von Massnahmen strebt der Gemeinderat Kaltbrunn mehr Nachhaltigkeit an. Er kündigt Änderungen beim Förderprogramm an und will bei Bauprojekten auch Recycling-Baustoffe nutzen.

Der Gemeinderat Kaltbrunn setzt sich gemäss Leitbild für die Verwendung von erneuerbaren Energien ein. Die Anstrengungen für mehr Nachhaltigkeit werden gemäss den neu verabschiedeten Legislaturzielen mit den nachfolgenden Massnahmen intensiviert:

Regionales Energiekonzept

Die Gemeinde Kaltbrunn hat als Mitglied der Region Zürichsee-Linth ein regionales Energiekonzept miterarbeitet und sich verpflichtet:

  • Die energiebedingten Treibhausgasemissionen nahezu vollständig zu eliminieren und den Rest zu kompensieren (Netto-Null 2050),
  • die Elektrizitäts- und Wärmeversorgung sowie die Mobilität zu 100 % auf erneuerbare Energien auszurichten und
  • die Energie effizient im Sinne der 2000 Watt-Gesellschaft zu nutzen.

Grosses Potenzial besteht bei der Verwendung von erneuerbaren Energien (insbesondere Biomasse und Solarenergie). Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird regional zusammen mit der Energieagentur St.Gallen verstärkt.

Photovoltaik-Aktion 2022

Die Region Zürichsee-Linth führt im Jahr 2022 erneut eine PV-Aktion durch. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können sich eine Anlage zu einem attraktiven Fixpreis schlüsselfertig installieren lassen.

Aktuell läuft die Evaluation von geeigneten Partnerunternehmungen. Im Frühjahr 2022 werden für interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer regionale Informationsveranstaltungen durchgeführt.

Weiterentwicklung Förderprogram: Mehr Mittel

Seit 2017 fördert die Gemeinde Kaltbrunn Sparmassnahmen und die Verwendung von erneuerbaren Energien mit finanziellen Anreizen. Unterstützt werden seither:

  • der Ersatz von Heizungsanlagen
  • die Anschaffung von Elektrofahrzeugen
  • die Installation von Energiespeichern
  • eine besonders nachhaltige Bauweise nach Minergie-Standard

Seit der Einführung der Förderbeiträge hat sich die Ausgangslage aufgrund technischer Fortschritte sowie neuer gesetzlicher Regelung stark verändert. Das Förderprogramm wird darum durch die Energiekommission Kaltbrunn, bestehend aus Vertretern der Gemeinde, des Gemeinderats, der Wasserkorporation und der Elektrizitätsversorgung Kaltbrunn AG überarbeitet.

Bereits bekannt ist, dass für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele künftig deutlich mehr Unterstützungsbeiträge zur Verfügung gestellt werden. Die Fördermassnahmen werden auf das regionale Energiekonzept abgestimmt und zur Anwendung ab 2023 in einem Reglement festgehalten.

Förderbeiträge 2022: Neu für Elektroauto-Ladestationen

Bis das zu erarbeitende Energiereglement in Kraft gesetzt werden kann, gilt das bewährte Förderprogramm mit zwei Anpassungen gegenüber dem Vorjahr:

  • Die Förderung von Energiespeichern wird eingestellt.
  • Stattdessen wird die Installation von Elektrofahrzeug-Ladestationen in Privathaushalten unterstützt (Wallbox).

Für das Jahr 2022 stehen unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung Fördermittel von Fr. 25'000.00 zur Verfügung. Das Merkblatt mit den Bedingungen finden Sie unter www.kaltbrunn.ch.

Informationsveranstaltung «Ladeinfrastruktur»

Die Energiekommission Kaltbrunn plant im Jahr 2022 zusammen mit der Energieagentur St.Gallen die Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung zum Thema Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Die Einladung zum Anlass folgt zu gegebener Zeit im Mitteilungsblatt LinthSicht.

Keine Erneuerung des Labels «Energiestadt»

Zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit gehört auch eine Analyse der bestehenden Massnahmen. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat auf Antrag der Energiekommission entschieden, das Label «Energiestadt» ab 2024 nicht mehr zu erneuern.

Die Region Zürichsee-Linth ist seit 2016 beim Bundesamt für Energie als «Energieregion» anerkannt. Als Teil der Region Zürichsee-Linth war die Gemeinde Kaltbrunn somit seither mehrfach zertifiziert. Ein doppeltes Label ist nicht sinnvoll. Auf eine erneute Beantragung des Labels «Energiestadt» wird darum verzichtet.

Die Gemeinde Kaltbrunn wird sich trotzdem weiterhin für Nachhaltigkeit bei den eigenen Bauten und Anlagen einsetzen (z.B. Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Liegenschaften, Umrüstung Strassenbeleuchtung zu LED).

Beschaffungsstandard für die Verwendung recycelter Baustoffe

Seit 2021 prüft die Gemeinde Kaltbrunn bei der Ausschreibung sämtlicher Hoch- und Tiefbauprojekte, in welchen Bereichen Sekundärbaustoffe eingesetzt werden können. Die qualitativ hochwertigen Recyclingbaustoffe werden seither überall dort eingesetzt, wo dies sinnvoll und zweckmässig möglich ist.

Die Gemeinde leistet damit einen wichtigen Beitrag für einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen und nachhaltiges Bauen.

Energiefördermassnahmen 2022 im Detail

Aufgeführt sind hier Massnahmen und Förderungen.

Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Holzfeuerungen oder Wärmepumpen

  • Pauschaler Förderbeitrag von Fr. 1000.00

Mobilität

  • Elektro-Auto (neu oder gebraucht):
    Pauschaler Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises, maximal aber Fr. 1000.00 bei der Anschaffung eines Elektroautos. Einmaliger Beitrag. Beschränkung auf maximal ein Auto pro Wohneinheit bzw. juristische Person (Gewerbe).
  • Elektro-Roller (neu oder gebraucht):
    Pauschaler Förderbeitrag von Fr. 500.00 bei der Anschaffung eines Elektro-Rollers. Einmaliger Beitrag. Beschränkung auf maximal zwei Roller pro Wohneinheit bzw. juristische Person (Gewerbe).
  • Fahrzeuge mit Wasserstoff-Antrieb (neu oder gebraucht):
    Pauschaler Förderbeitrag von 20% des Kaufpreises, maximal aber Fr. 1000.00 bei der Anschaffung eines Fahrzeugs mit Wasserstoff-Antrieb. Einmaliger Beitrag. Beschränkung auf maximal ein Auto pro Wohneinheit bzw. juristische Person (Gewerbe).

Eine Kombination der Fahrzeuge im gleichen Haushalt/Gewerbe ist möglich.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Privathaushalt (Wallbox)

  • Pauschaler Förderbeitrag von Fr. 500.00 / Ladestation unter der Voraussetzung, dass keine kantonalen Fördermittel beantragt werden können (Lademanagement Mehrfamilienhaus).

Das schriftliche Gesuch ist mit der Kaufquittung und bei der Anschaffung eines Elektro-Autos, Elektro-Rollers oder eines Fahrzeugs mit Wasserstoff-Antrieb zusätzlich mit dem Fahrzeugausweis einzureichen. Die Förderberechtigung für das laufende Jahr entsteht mit der Vorlage einer entsprechenden Kaufquittung, ausgestellt zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022.

Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat

  • Reduktion Baubewilligungsgebühren um Fr. 500.00

Neu- oder Ersatzneubau nach Minergie-A, Minergie P

  • Reduktion Baubewilligungsgebühren um Fr. 500.00

Der Förderbeitrag wird im Baubewilligungsverfahren geprüft und nach der Baukontrolle bzw. nach Erhalt des Minergie-Zertifikates ausbezahlt.

Gemeinde Kaltbrunn