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Kanton
27.10.2021
27.10.2021 16:41 Uhr

Regierung lehnt mehrere Bundesrat-Vorschläge ab

Die Regierung des Kantons St.Gallen ist mit der Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» teilweise einverstanden.
Die Regierung des Kantons St.Gallen ist mit der Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» teilweise einverstanden. Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die St. Galler Regierung befürwortet, dass Covid-Zertifikate für Personen ausgestellt werden, die einen positiven Antikörpertest vorlegen können. Die restlichen Vorschläge des Bundesrats hingegen lehnt sie ab.

Der Bundesrat möchte mit einer Einführung eines «Schweizer Covid-Zertifikats» den Zugang zum Zertifikat für mehrere Gruppen von Personen erleichtern. Diese neuen Covid-Zertifikate sollen nur in der Schweiz gültig sein. Die Regierung des Kantons St.Gallen ist mit den Vorschlägen des Bundes nur teilweise einverstanden. Diese Haltung hat sie mit der Regierung des Kantons Thurgau abgesprochen

Befürwortung zweier Vorschlägen

Die Regierung befürwortet, dass Covid-Zertifikate für Personen ausgestellt werden, die einen positiven Antikörpertest vorlegen können. Sie ist mit der Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Covid-Zertifikaten für Genesene von 180 auf 365 Tage einverstanden. Zudem unterstützt sie, dass nur noch Antigen-Schnelltests zur Fachanwendung (Probeentnahme durch eine Fachperson beziehungsweise eine entsprechend ausgebildete und geschulte Person) zur Ausstellung eines Covid-Zertifikats führen und dass die Tarife bei Antigen-Schnelltests angepasst werden.

Regierung gegen Zertifikat bei weiteren Impfstoffen

Die restlichen Vorschläge hingegen lehnt die Regierung des Kantons St.Gallen ab. So ist sie nicht damit einverstanden, dass Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem nur von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein in der Schweiz ausgestelltes Zertifikat erhalten. Die Impfstoffe, die zur Diskussion stehen, sind nur gemäss der «WHO Emergency Use Listing» zugelassen.

In Krisensituationen besteht für die Zulassung von Heilmitteln die Möglichkeit einer rascheren Zulassung durch die WHO für den Versuch der Schadensbegrenzung. Dies bedeutet, dass ein sehr tiefer oder gar ungeprüfter Anspruch auf einen Impfschutz besteht. Zum aktuellen Zeitpunkt verfügt die Schweiz aber über ausreichend Impfstoffe, um gerade die Gruppe von Menschen, die länger in der Schweiz bleiben werden (zum Beispiel vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige und Asylsuchende) nochmals mit geprüften Impfstoffen zu impfen.

Aus medizinischen Gründen nicht geimpft

Keine Unterstützung findet bei der Regierung auch der Vorschlag, dass Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, ein Covid-Zertifikat erhalten. Denn es herrscht ein fachlicher Konsens darüber, dass eine allergologisch belegte Allergie auf einen oder mehrere der Bestandteile der Impfstoffe oder eine Schwangerschaft in den ersten 3 Monaten zu den wenigen Kontraindikationen einer Impfung zählen. Es ist jedoch sehr selten, dass eine Person auf alle zugelassenen Impfstoffe allergisch ist.

Staatskanzlei SG