Ab Spätherbst beginnt wieder die Zeit der Rückschnitte von Hecken, Bäumen, Gehölzen und Sträuchern. Bänggner Natur und der Gemeinderat machen gerne auf die Bestimmungen der Schutzverordnung der Gemeinde Benken aufmerksam.
Geschützte Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze sind sowohl in ihrer Artenvielfalt als auch in ihrer flächenmässigen Ausdehnung zu erhalten.
Periodische, selektive und abschnittweise Rückschnitte zur Verjüngung und Auslichtung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen sind zwischen November und Februar erlaubt. Unzulässig ist das auf den Stock Setzen von mehr als ⅓ der Gesamtlänge einer Hecke im gleichen Jahr und in Abschnitten von mehr als 20 Metern Länge.
Die Natur dankt allen verantwortlichen Besitzern, wenn der Rückschnitt mit Sorgfalt ausgeführt wird.