Am 16. März 2020 beschloss der Bundesrat die «ausserordentliche Lage» und damit den Lockdown. Ein Grossteil der Massnahmen wurde am 11. Mai wieder aufgehoben. Der zweite Lockdown begann am 22. Dezember und endete am 31. Mai. Wobei gewisse Einschränkungen länger in Kraft blieben.
Der erste wie auch der zweite Lockdown brachte nicht wenige Geschäfte und Gewerbetreibende an den Rand des Ruins. Um den Wirten und Geschäftsbetreibern in ihren Liegenschaften über die Runden zu helfen, verzichteten die Ortsgemeinde Rapperswil-Jona sowie die Stadt auf einen Teil der Mietzinseinnahmen. Linth24 fragte nach, wie hoch die Ausfälle sind.
50 Prozent Mietzins-Erlass
Fünf Restaurants und neun Verkaufsgeschäfte sind in Liegenschaften der Stadt eingemietet. Ihnen wurde für die Dauer des ersten und zweiten Lockdowns 50 Prozent des Mietzinses erlassen. Gemäss Andrea Frei Gschwend, Kommunikationsbeauftragte der Stadt, entgingen der Stadtverwaltung dadurch während der ersten und zweiten Welle insgesamt 150 000 Franken. Welche Restaurants und Geschäfte konkret von der temporären Mietzinsreduktion betroffen waren, möchte die Stadt nicht bekanntgeben.