Für den Wagnerbach bestehen Gewässerabstandslinien aus dem Jahre 2004, die aufgrund von Gesetzesänderungen nicht mehr norm- und zeitgerecht waren. Für die Abschnitte 2 und 3 wurde der Gewässerraum bereits im Jahr 2016 neu festgelegt. Ausstehend ist der Abschnitt 1 zwischen 0.70 km und 1.06 km, auf einer Länge von 360 Metern.
Um für geplante und zukünftige Bauvorhaben auch entlang des Abschnitts 1 des Wagnerbachs, klare Verhältnisse zu schaffen, wurde der Gewässerraum im vorliegenden Sondernutzungsplan mit Baulinien festgelegt. Auch gilt es den notwendigen Raum des Baches für den nachhaltigen Hochwasserschutz, die Ökologie und der Zugänglichkeit zu sichern.
Mitwirkungsverfahren und öffentliche Planauflage
Das Mitwirkungsverfahren fand vom 13. April bis 12. Mai 2021 statt. Gleichzeitig findet die Kantonale Vorprüfung statt.
Die öffentliche Planauflage findet während 30 Tagen, d.h. vom 17. August bis 15. September 2021 statt. Während der Auflagefrist kann auf dem Sekretariat des Ressorts Bau, Liegenschaften (Büro 210, 2. Obergeschoss Stadthaus) in die Unterlagen Einsicht genommen werden.
Öffnungszeiten:
Montag 08.30 bis 11.30 Uhr/13.15 bis 18.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 08.30 bis 11.30 Uhr
Freitag 08.30 bis 16.30 Uhr durchgehend oder nach telefonischer Vereinbarung
Die Unterlagen können auch auf der Website der Stadt, Rubrik Auflage-und Referendumsverfahren, eingesehen werden