Der Fall erschütterte die Nation: Bei der Stadtpolizei St.Gallen ging am 2. September 2020 kurz nach 12 Uhr die Meldung ein, dass es in einer Wohnung an der Speicherstrasse in St.Gallen zu einem Gewaltdelikt gekommen sei. Nach diesem Meldungseingang rückte eine Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen unverzüglich aus.
Mehrere Schüsse auf den Täter
Ein 22-jähriger Schweizer betrat ein Wohnhaus an der Speicherstrasse in St.Gallen. In der Folge verschaffte er sich Zutritt in eine Wohnung und schlug mit einer Pfanne äusserst brutal auf eine dort anwesende 46-jährige Frau ein. Die eintreffenden Polizeibeamten forderten den mutmasslichen Täter mehrfach auf, inne zu halten, worauf er jedoch nicht reagierte und weiter massivst auf die Frau einschlug. Darauf gaben die beiden Polizisten mehrere Schüsse auf den mutmasslichen Täter ab. Der 22-jährige Schweizer verstarb noch am Tatort. Die 46-jährige Frau wurde mit schwerwiegendsten Kopfverletzungen ins Kantonsspital St.Gallen gebracht, wo sie jedoch an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas verstarb. Täter und Opfer kannten sich nicht.
Anklage beim Kreisgericht
Am Dienstag teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass nun gegen die beiden Polizisten Anklage beim Kreisgericht St.Gallen erhoben wird. Nach Ermächtigung für ein Strafverfahren durch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Strafuntersuchung gegen die beiden Stadtpolizisten durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat dabei den Sachverhalt umfassend abgeklärt und diesen – so wie von der Strafprozessordnung vorgesehen – nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Anklage» dem zuständigen Kreisgericht zur Beurteilung überwiesen. Die rechtliche Würdigung des Sachverhalts ist dabei sehr komplex und obliegt dem Kreisgericht St.Gallen, heisst es.
Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.