Erfreuliche Botschaft kurz vor Weihnachten: Die evangelisch-reformierte Kirchbürgerschaft braucht für die Erneuerung der Kirche in Rapperswil nicht zusätzlich ins Portemonnaie zu greifen. Für das Projekt, das Fr. 4‘750‘000 kosten wird, stehen Fr. 1‘700‘000 zur Verfügung. Die anfänglich vorgesehene Bausteuer von zwei Prozent, beschränkt auf zwei Jahre, wird nicht im Antrag zum Baukredit stehen, über welchen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Kirchgemeinde am 10. Februar 2019 abstimmen werden.
RJ: KEINE ZUSATZSTEUERN FÜR KIRCHENERNEUERUNG

Die Kirchenvorsteherschaft und die Geschäftsprüfungskommission konnten diesen Entscheid in Anbetracht der Ertragslage der letzten Jahre, des absehbaren positiven Abschlusses des Jahres 2018 sowie des Ausblicks auf die kommenden Jahre treffen. Die ursprünglich sehr kurz gehaltene Abschreibungsdauer wird leicht verlängert, ohne dass zusätzliche Verbindlichkeiten für die kommenden Generationen entstehen.
Die jährlichen Kosten durch Verzinsung der notwendigen Bankkredite und die Amortisation der Anlagekosten werden die Jahresrechnungen in den Folgejahren mit Fr. 213'000.- belasten. Dies bei einer angenommenen Verzinsung von zwei Prozent über eine Abschreibungsdauer von 20 Jahren. Die Kirchenvorsteherschaft hat darum beschlossen, auf die Erhebung dieser zweijährigen Bausteuer von zwei Prozent zu verzichten.