Was ist nach den verordneten Massnahmen des Bundesrats, an welche sich die ganze Schweiz bis am 19. April zu halten hat, noch erlaubt und möglich?
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Einkaufen in Lebensmittelläden, Metzgereien, Bäckereien, Apotheken, Drogerien, Tankstellen und Take-aways
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Besuch bei Banken, Post, öffentlichen Verwaltungen und soziale Einrichtungen (Bibliotheken haben zu)
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Öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Eine Fahrplananpassung ist geplant auf Donnerstag 19. März
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Lieferdienste in Anspruch nehmen (Pizza-Service, online-Shopping etc.)
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Auto in die Garage bringen. Werkstätte für Transportmittel dürfen offen haben, auch für Töff und Velo
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Im Hotel übernachten (externe Gäste haben keinen Zutritt ins Hotel-Restaurant/Bar)
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Homeoffice machen: Wann immer es möglich ist, soll man von zuhause aus arbeiten
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Auf der Baustelle arbeiten
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Im Unternehmen arbeiten: Aber nur, wo es nicht anders möglich ist
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Beerdigungen im engsten Familienkreis abhalten
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Eine Handvoll Freunde zu einem spontanen Nachtessen einladen kann mann, muss aber nicht sein. Private Party feiern ist verboten
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Kinderspielplatz aufsuchen
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Wald-Spaziergang machen
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Zuhause kreativ sein: Backen, Basteln, Spiele machen, Sport treiben
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Dankbar sein für alles Gute im Leben!