Vor Ostern passte der Bundesrat die Covid-19-Härtefallverordnung an. Die Regierung des Kantons St.Gallen erliess daraufhin mittels dringlicher Verordnung die erforderlichen Anpassungen am kantonalen Härtefallprogramm und unterbreitete anschliessend dem Kantonsrat die entsprechende Gesetzesvorlage.
Nun wird die dringliche Verordnung ins ordentliche Gesetzesrecht überführt. Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage.
Stichtag und Finanzierung der Härtefallgelder angepasst
Gegenstand des Gesetzesnachtrags sind der angepasste Stichtag für die Unternehmensgründung vom 1. März 2020 auf neu den 1. Oktober 2020 sowie eine angepasste Finanzierung der Härtefallgelder. So übernimmt neu vollumfänglich der Bund bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Umsatz je Jahr die Härtefallbeiträge, die national nach den gleichen Kriterien für die Bemessung der Härtefallunterstützung angewendet werden.
Im Weiteren beinhaltet die Vorlage eine Abgeltung von ungedeckten Fixkosten für Seilbahnunternehmen für die Dauer über die Weihnachtsfeiertage 2020, in der sie vom Kanton keine Betriebsbewilligung erhalten haben.
Eine zusätzliche Härtefallunterstützung gibt es für die Tourismusorganisationen im Kanton St.Gallen.
Vorberatende Kommission begrüsst Anpassung
Unter dem Präsidium von Christof Hartmann, Walenstadt, beriet die vorberatende Kommission die Vorlage. Sie begrüsst die Anpassung des kantonalen Härtefallprogramms sowie die neue Finanzierungsregelung.
Zu reden gab die vorgesehene Unterstützung für Seilbahnunternehmen. So wurde in der Kommission diskutiert, ob die betroffenen Seilbahnunternehmen überhaupt die geforderten Voraussetzungen der ungedeckten Fixkosten während der Dauer der behördlich angeordneten Schliessung erfüllten. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, für die Gewährung weiterer nicht rückzahlbarer Beiträge den Zeithorizont der vom Kanton St.Gallen angeordneten Schliessungen der Skigebiete zu präzisieren – vom 22. bis 30. Dezember 2020.
Auch setzte sich die Kommission mit der Frage auseinander, ob es im Vergleich mit anderen Branchen gerechtfertigt sei, Tourismusorganisationen nicht rückzahlbare Beiträge an die ungedeckten Fixkosten zu gewähren. Die Kommission unterstützt den Entwurf der Regierung, der einen Höchstbetrag dafür vorsieht, insbesondere, da die Auswirkungen auf den Tourismus im laufenden Jahr noch unklar sind.
Vorlage kommt in der Junisession in den Kantonsrat
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Junisession in erster Lesung und zweiter Lesung. Die Botschaft und der Entwurf der Regierung sowie die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem www.ratsinfo.sg.ch unter der Geschäftsnummer 22.21.05 zu finden.