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Leserbrief
Kanton
20.04.2021
20.04.2021 19:11 Uhr

Kritik an Polizei-Einsatz gegen Indoor-Spielplatz

So informierte der Indoor-Spielplatz «Springding» in Reichenburg über die behördlich verfügte Schliessung.
So informierte der Indoor-Spielplatz «Springding» in Reichenburg über die behördlich verfügte Schliessung. Bild: zvg
Leser Jürg Rückmar war vor Ort, als ein beliebter Indoor-Spielplatz der Region auf Anordnung des Kantons Schwyz polizeilich geschlossen wurde. Er sieht die Aktion höchst kritisch.

«Tatort Reichenburg – der von vielen Kindern geliebte und gut besuchte Indoor-Spielplatz ‹Springding› in Reichenburg war Ziel einer Wochenend-Polizeiaktion, die ein gerichtliches Nachspiel haben muss!

Es war ein stattliches Polizeiaufgebot von mehr als einem Dutzend Polizisten, welches unter der Einsatzleitung von Oberstleutnant Damian Meier da am Sonntag, 18. April, an der Gewerbestrasse 3 aufgeboten worden ist mit der regierungsrätlichen Anweisung, den Spielplatz zu schliessen und Mitarbeitende, sowie auch Familien mit ihren Kindern vom Gebäude und Vorplatz zu verweisen.

Infolge Ferienabwesenheit der Besitzerin konnte die Verfügung jedoch nicht persönlich übergeben werden, was für einen derartigen Einsatz aber zwingend notwendig wäre – sprich, der Einsatz fand in einer rechtswidringen Art statt. Nur schon das sollte einem zu denken geben.

Wie kommt nun Frau Landammänin Petra Steimen an der Spitze unserer kantonalen Regierung dazu einen beliebten Spielplatz a) zu schliessen und b) mit einem solch massiven Polizeieinsatz vor den Augen vieler Kinder?

Fehlende Evidenz

Seit Monaten wird der Bundesrat aufgefordert wissenschaftlich fundierte Beweise für die Aufrechterhaltung der Massnahmen im Sinne des Epidemien-Gesetzes zu liefern – die Beweiserbringung ist seit März 2020 überfällig!

Bundesrat und Kantonsregierungen sprechen seit Monaten von einer Gefahr und zeigen uns als Beweis irgendwelche Bilder. Es geht aber um eine Tragweite von Entscheidungen, welche mehrere Generationen über Jahrzehnte beeinflussen wird und dafür reichen Bilder und Warnungen von Medien, welche mit über 100 Millionen gefügig gemacht wurden und uns täglich mit Halbwahrheiten und Falschnachrichten in Schockstarre halten sollen nicht aus.

Die Epidemische Lage muss niet- und nagelfest auf wissenschaftlich anerkannten Fakten und Beweisen bestätigt werden (z.B. auf den 4 Kochschen Postulaten), ansonsten das Epidemiengesetz nicht angewendet und schon gar nicht die Bundesverfassung ausgehebelt werden darf. Unsere Volksvertreter im Parlament müssten hier längstens schon wieder für Ordnung sorgen – eine Schande, dass sie das nicht tun. Es wird immer mehr deutlich, dass wir das bei den nächsten Wahlen wieder korrigieren müssen!

Die Polizei – dein Freund und Helfer

Diese Aussage wurde vor vielen Jahren stellvertretend für die Aufgabe der Polizei verbreitet und soweit ich sehen kann, stellt das niemand in Abrede. Meine gestern gestellten Fragen an den Einsatzleiter und auch dessen Leute haben aber gezeigt, dass sie offensichtlich sehr wenig Kenntnis davon haben, was sich in den letzten 13 Monaten in der Schweiz effektiv abgespielt hat.
Jeder Polizist ist gleichzeitig auch Mensch und verankert in diesem Land. Jeder muss sich persönlich die Frage stellen, ob dies alles rechtens ist, was uns da von der Obrigkeit vorgesetzt wird. Fallzahlen – basierend auf einem ungeeigneten Testverfahren, ohne jemals die Evidenz erbracht zu haben, dass das alles stimmt, sind gleichbedeutend mit einem ungeheuerlichen Täuschungsmanöver.

Und jeder einzelne Mensch, der jetzt in dieser Uniform seinen Dienst tut, muss sich jeden Tag von Neuem fragen, ob er aktuell im Sinne der Menschen im Lande seinen Dienst verrichtet und so sinngemäss gebraucht wird oder ob er möglicherweise von wenigen Politikern zu Massnahmen aufgeboten wird, welche einen groben, rechtlichen Missbrauch darstellen.»

Jürg Rückmar, Pfäffikon SZ