Der Kanton St. Gallen hat entschieden, dass Restaurationsbetriebe über Mittag als Betriebskantine für Berufstätige im Ausseneinsatz öffnen dürfen. Es sind allerdings sehr strenge Vorgaben des BAG einzuhalten.
Hotel-Restaurant «Speer» Kaltbrunn
Das Hotel-Restaurant «Speer» Kaltbrunn betreibt schon einige Wochen ein Take-Away Angebot. Nun bietet es noch eine Büezerbeiz an. Es dürfen aber keine Büroangestellte, Aussendienstberater, Chauffeure oder gar Durchreisende bedient werden.
Jeden Tag wird ein Standortmenü serviert wie etwa Holsteinschnitzel, Schweins-Carré-Braten, Poulet oder Bratwurst. Daneben liegt eine kleine Speisekarte bereit. Da der Bekanntheitsgrad noch klein ist, wurden am Dienstag 5 und am Mittwoch 10 Arbeiter bedient. Vom Take-Away machten ca. 50 Personen Gebrauch.
Angebot kommt ein bisschen zu spät
Die Arbeiter sind froh über das Angebot: «Der Körper braucht bei grosser Kälte Erholungsphasen. «Sich aufwärmen zu können reduziert das Risiko von Betriebsunfällen», «Ein Sandwich reicht am Mittag nicht für Leute, die körperlich schwer arbeiten müssen. Jedoch seien die Massnahme der Büezerbeiz etwas spät gekommen, meinen viele Arbeiter: «Im Januar und Februar, als es Schnee und einen Kälteeinbruch gab, hätten wir eine warme Mahlzeit geschätzt.
Die Stimmung bei den Handwerkern im «Speer» war gut. Es macht Freude, wieder zusammen in einem Restaurant sitzen zu dürfen und eine warme Malzeit zu geniessen. Linth24 schaute über die Mittagsstunden im Hotel in Kaltbrunn hinein. Gastgeber Susan und Bruno Hinder können noch nicht von einem Andrang sprechen. Sollte sich jedoch nochmals eine Kälte- oder Nasswelle einstellen, wird auch die Büezerbeiz mehr aufgesucht werden.
Baustelle in der Umgebung
Im Linthgebiet betreiben in Amden, Benken, Jona, Kaltbrunn, St.Gallenkappel und Weesen je ein Restaurant eine Büezerbeiz. Viele andere verzichten: Die bürokratischen Hindernisse sind ihnen zu hoch. Es lohnt sich nur zu öffnen, wenn eine grössere Baustelle in der näheren Umgebung ist.
- Die Öffnungszeit ist beschränkt von 11.00 – 14.00 Uhr
- Zugang haben nur ausgewählte Branchen
- Die Mittagsgäste dürfen nur von ihrem Arbeitgeber angemeldet werden
- Der Mindestabstand zwischen jeder Person muss eingehalten werden
- Die Büezerbeiz muss die Kontaktdaten der Besucher, wie dem Personal erheben