Kuster sieht ein gewaltiges Missbrauchspotenzial bei der E-ID. Jeder Herausgeber lege einen anderen Hauptfokus auf die E-ID: Der Staat würde ganz gewiss vornehmlich darauf achten, dass bei seiner E-ID das Stimmgeheimnis gewahrt und kein Missbrauch betrieben werden könne.
Krankenkassen, Banken und Versicherungen als Anbieter würden vornehmlich auf Nutzerfreundlichkeit fokussieren, mit dem Ziel, dass möglichst viele Menschen bei ihnen eine E-ID bestellen und dafür bezahlen.
Da der Bund für eine Interoperabilität der Datenformate sorgt, ist technisch ein Informationsaustausch zwischen Anbietern möglich. Wer z.B. mit seiner E-ID von Anbieter X an der Amtsstelle Z, die mit Anbieter Y kooperiert, einen Antrag stellt, wird dem Anbieter Y Einblick in die Daten gewähren. (Siehe Artikel in der «Republik».)
Für Kuster stellt das vorliegende E-ID-Modell eine vorauseilende Privatisierung einer staatlichen Infrastruktur dar. Er vergleicht die Situation mit der Gründung der SBB 1902, aus einer Not heraus. Nachdem sich die Bundesversammlung 50 Jahre zuvor für konkurrierende Privatbahnen ausgeprochen hatte, hätte dieses Modell nur zu Spekulation und Abschottung, aber zu keinem Miteinander geführt.
Auch die verschiedenen privaten E-ID-Anbieter erwarteten entsprechend riesige Gewinne, insbesondere durch die Auswertung von Daten und Nutzerverhalten von Millionen SchweizerInnen.