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Leserbrief
Kanton
02.02.2021

«Frauen sollen Gesicht in Stolz und Würde zeigen»

Am 7. März 2021 wird die Schweiz über das Verhüllungsverbot abstimmen.
Am 7. März 2021 wird die Schweiz über das Verhüllungsverbot abstimmen. Bild: zvg
Leser Konrad Rüegg macht sich Gedanken zum Verhüllungsverbot. Er hält die Gesichtsverhüllung für menschenunwürdig und mit einem modernen und weltoffenen Land unvereinbar.

«Wollen die SP und die Grünen die Frauen ins Mittelalter zurückführen? Sind sie Steigbügel-Halter für muslimische Glaubens-Ideologien?

Wo bleiben Jahrzehnte Kampf für Gleichberechtigung und Gleichstellung?

Persönliche Freiheit steht über der Religionsfreiheit

Eine Verschleierung eines Menschen ist unwürdig. Menschen sollen in einem modernen und freiheitlichen Land ihr Gesicht nicht wegen religiösen, ideologischen Glaubensgemeinschaften verhüllen müssen.

In der Schweiz sollen die Frauen in Stolz und Würde ihr Gesicht zeigen können. Die persönliche Freiheit kommt vor der ideologischen Religionsfreiheit. Kein Versteckspiel wegen mittelalterlicher Religions-Ideologie.

Niemand muss in unserem modernen und weltoffenen Land sein Gesicht aus ideologischen, religiösen Scheinargumenten verschleiern und verstecken müssen.

Tessin und Österreich ohne Tourismus-Einbussen

Das Argument wegen dem Tourismus zieht auch nicht, in Österreich und im Tessin gilt auch ein Verschleierungsverbot. Sie haben deswegen aber keine Einbussen erlitten, die arabischen Frauen halten sich problemlos an das neue Gesetz.»

Konrad Rüegg, Ebnat-Kappel SG