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Schweiz/Ausland
17.11.2020
17.11.2020 17:00 Uhr

Hohe Strafen für Tötung der Eltern gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen Mann, der seine Eltern umbrachte.
Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen Mann, der seine Eltern umbrachte. Bild: KEYSTONE/ANTHONY ANEX
Justiz – Kaltblütiger Mord oder Tötung im Affekt: Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben am Dienstag in der Gerichtsverhandlung das Tötungsdelikt an einem Ehepaar in Suberg BE im Jahr 2017 unterschiedlich eingeordnet.

Auf der Anklagebank sass ein heute 27-jähriger Mann, der gestanden hat, vor drei Jahren seine Eltern umgebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah im Angeklagten einen kaltblütigen Mörder, der seine eigenen Eltern ohne erkennbaren Grund besonders grausam umgebracht haben soll. Er sei mit unglaublicher Aggression und Gewalt vorgegangen.

Die Staatsanwältin plädierte auf Schuldspruch wegen Mordes. Der Angeklagte sei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren zu verurteilen.

Anders die Verteidigung. Der Sohn sei bei einem Streit unter seinen Eltern, bei dem die Mutter verletzt wurde, in Panik geraten. Er habe der Mutter zu Hilfe eilen wollen und sei aber vom Vater zurückgehalten worden.

Der Sohn sagte vor Gericht zur Tötung "Ich wollte einfach, dass die Situation aufhört". Der junge Mann habe sich in der Eskalation nicht mehr anders zu helfen gewusst, als einfach dreinzuschlagen. Dies sei kein rationaler Entscheid gewesen, betonte die Verteidigerin.

Die Verteidigerin plädierte deshalb auf Totschlag und nicht auf Mord. Für Totschlag, also eine Handlung in einer heftigen Gemütserregung, ist die Strafe wesentlich milder. Ihr Mandant sei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten zu verurteilen, forderte die Verteidigung.

Keystone-SDA