Auf der Anklagebank sass ein heute 27-jähriger Mann, der gestanden hat, vor drei Jahren seine Eltern umgebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah im Angeklagten einen kaltblütigen Mörder, der seine eigenen Eltern ohne erkennbaren Grund besonders grausam umgebracht haben soll. Er sei mit unglaublicher Aggression und Gewalt vorgegangen.
Die Staatsanwältin plädierte auf Schuldspruch wegen Mordes. Der Angeklagte sei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren zu verurteilen.
Anders die Verteidigung. Der Sohn sei bei einem Streit unter seinen Eltern, bei dem die Mutter verletzt wurde, in Panik geraten. Er habe der Mutter zu Hilfe eilen wollen und sei aber vom Vater zurückgehalten worden.
Der Sohn sagte vor Gericht zur Tötung "Ich wollte einfach, dass die Situation aufhört". Der junge Mann habe sich in der Eskalation nicht mehr anders zu helfen gewusst, als einfach dreinzuschlagen. Dies sei kein rationaler Entscheid gewesen, betonte die Verteidigerin.
Die Verteidigerin plädierte deshalb auf Totschlag und nicht auf Mord. Für Totschlag, also eine Handlung in einer heftigen Gemütserregung, ist die Strafe wesentlich milder. Ihr Mandant sei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten zu verurteilen, forderte die Verteidigung.