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Leserbrief
Kanton
16.11.2020
16.11.2020 10:16 Uhr

«Initiative vergisst Korruptionsbekämpfung»

Über die Konzernverantwortungs-Initiative wird am 29. November 2020 abgestimmt.
Über die Konzernverantwortungs-Initiative wird am 29. November 2020 abgestimmt.
Bei der Konzernverantwortungs-Initiative fehlt für Leser Herbert Oberholzer die Korruptionsbekämpfung. Doch er hofft auf ein Ja und kritisiert das Verhalten von Bauernverband und Jungfreisinn.

«Der schweizerische Bauernverband unter dem Präsidenten von (Raub) Ritter (CVP) gibt zur Konzernverantwortungs-Initiative die Nein-Parole heraus. Was geht das die Bauern an? Typisch Bauernverband. Alles zu ihrem Vorteil. Sie machen einen Kuhhandel im Ständerat mit den Wirtschaftsvertretern. Dieser stoppte im Parlament die Agrarreform, die den Bauern nicht passte.

Im Gegenzug vereinbarte Ritter mit Economiesuisse, gegen die besagte Konzernverantwortungsinitiative zu werben. Aber der Bauernverband macht alles, was ‹Gott verboten hat›, wenn es nur nützt. Aber wenigstens machen die Ökobauern nicht immer mit.

Die Kirchen waren von Anfang an bei der Abfassung der Initiative dabei. Pfr. Sigrist vom Grossmünster: ‹Das ist doch eigentlich genau die Aufgabe der Kirchen. Die Kirche muss Position beziehen und darf sich nicht zurückhalten. Gott ist nicht neutral. Er bezieht Partei für die Armen und Schwachen.›

Und jetzt kommen die Jungfreisinnigen und wollen, dass der Staat den Kirchen das Einsetzen für die KVI verbietet, einen Maulkorb verpasst. Ist das der Sinn der Jungen Freien? Entzug der Meinungsfreiheit? Wahrscheinlich halten diese spätpubertären Jungfreisinnigen von Erdogan und Viktor Orban mehr denn von ihren Gründervätern von 1848.

Was aber die Initiative vergessen hat: Die Korruptionsbekämpfung. Afrika ist ein überreicher Kontinent an Bodenschätzen und doch bitterarm. Die sind halt alle korrupt, sagt man hierzulande und meint die afrikanischen Regierungen.

Aber für Korruption braucht es zwei: Einer, der gibt und einer der nimmt, Und der Stärkere ist logischerweise der, der gibt. Wenn eine Firma in Peking, Ottawa, Zug usw. nichts gibt, kann auch keiner in Afrika nehmen und das Gold, Cobalt bleibt noch dort. Und wenn Zug und Konsorten das Geld nicht in gesicherte Staatskassen gibt, sondern günstige Schürfrechte über Korruptionshände erreicht, ist das Bestechung, und Bestechlichkeit ist strafbar. Bei Annahme der KVI müsste dieses grosse Problem bei der Gesetzesformulierung eingearbeitet werden. Ich hoffe gerne, Sie stimmen zu.»

Herbert Oberholzer, Architekt, Rapperswil