- Von Bruno Hug
Linth24: Franziska Tschudi, Sie führen das multinational tätige Rapperswiler Unternehmen Weidmann und sitzen in verschiedenen Verwaltungsräten. Sie wären von der Konzernverantwortungs-Initiative betroffen. Was verlangt diese konkret?
Franziska Tschudi: Bei der Abstimmung geht es nicht darum, dass Schweizer Unternehmen bei Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards für die eigenen Taten haften müssen. Denn das tun sie heute schon. Die Initiative verlangt vielmehr, dass Schweizer Unternehmen auch für Tochterfirmen und ihre Zulieferer und Vertragspartner im Ausland haften. Hierzu soll ein Generalverdacht mit Beweislastumkehr gegen die Unternehmen in die Verfassung geschrieben werden. Das heisst, dass Schweizer Unternehmen, und zwar Grossunternehmen wie KMUs, von Beginn weg auf der Anklagebank sitzen und ihre Unschuld beweisen müssen. Eine solche Regelung gibt es sonst nirgends auf der Welt. Deshalb haben Bundesrat und Parlament einen Gegenvorschlag beschlossen. Damit hätten wir eine der strengsten Regelungen und stärken die Menschenrechte und den Umweltschutz in den betroffenen Ländern, ohne dem Wirtschaftsstandort Schweiz zu schaden.