Im Stadtweier Wil infizierten sich vier Zierenten und ein Schwan mit dem Virus. 20 weitere Vögel mussten getötet werden, sechs waren bereits verendet. Die Tierhaltung am Weier wurde aufgelöst und soll mindestens bis Frühling 2026 nicht wieder aufgenommen werden. Damit ist dies der erste bestätigte Vogelgrippe-Fall im Kanton St. Gallen – nach einem toten Schwan im Thurgau der zweite in der Ostschweiz.
Bundesweite Massnahmen
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die ganze Schweiz als Beobachtungsgebiet eingestuft. Alle Geflügelhalter müssen Hühnervögel von Gänse- und Laufvögeln trennen, Krankheitszeichen melden und Schutzmassnahmen wie geschlossene Ställe, Zutrittsbeschränkungen und Hygieneschleusen umsetzen. Für Bestände über 100 Vögel gelten zusätzliche Dokumentationspflichten.
Spezifische Regeln für St. Gallen
Wil liegt in der Überwachungszone: Geflügel darf nur in geschlossenen, vogelsicheren Ställen gehalten werden, Zu- und Abgänge müssen dokumentiert werden, und es gelten strenge Hygienevorschriften beim Transport sowie beim Umgang mit Eiern und Mist. Weitere Gemeinden wie Zuzwil, Oberuzwil, Jonschwil und Kirchberg zählen zur Zwischenzone mit zusätzlichen Auflagen für Grossbetriebe.
Verhalten bei Verdacht
Gefundene tote oder kranke Wildvögel sollen nicht berührt, sondern der Wildhut oder Polizei gemeldet werden. Das Risiko einer Ansteckung beim Menschen ist sehr gering. Geflügelprodukte wie Eier und Fleisch sind unbedenklich konsumierbar.