Home Region Sport Schweiz/Ausland Rubriken Agenda
Weesen
24.11.2025
24.11.2025 17:26 Uhr

Rücktritt von Ortsverwaltungsrat

Während seiner Amtszeit setzte sich Markus Gmür für diverse Projekte ein und war auch Mitglied im Einbürgerungsrat.
Während seiner Amtszeit setzte sich Markus Gmür für diverse Projekte ein und war auch Mitglied im Einbürgerungsrat. Bild: Ortsgemeinde Weesen
Aus beruflichen Gründen tritt Markus Gmür nach neun Jahren per 31. Dezember 2025 aus dem Ortsverwaltungsrat Weesen zurück. Termine und Fristen für die Ersatzwahl wurden festgelegt.

Nach neun Jahren im Verwaltungsrat der Ortsgemeinde Weesen tritt Markus Gmür per 31. Dezember 2025 zurück. Er legt sein Amt infolge einer beruflichen Veränderung nieder.

Markus Gmür setzte sich während seiner Amtszeit für diverse Projekte ein, wie Wasserversorgung Obere Höfe, Sanierung Rittersbergstrasse, Teilsanierung der Liegenschaft Ziegelbrückstrasse 30, Kleinkläranlage Ober Eichholzberg, um nur einige seiner umfangreichen Tätigkeiten aufzuzählen. Zudem war er Mitglied des Einbürgerungsrates.

Dank und Bedauern des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat dankt Markus Gmür für seinen grossen Einsatz sowie die zuverlässige Führung der ihm übertragenen Ressorts; er hat Verständnis für seine Entscheidung und nimmt diese mit Bedauern zur Kenntnis.

Suche nach Nachfolge am Laufen

Die Suche nach geeigneten Nachfolgern/-innen wurde bereits in Angriff genommen. Interessierte Ortsbürger/innen sind eingeladen, sich beim Präsidenten, Philippe Jolly, zu melden, welcher auch gerne weitere Auskünfte über die spannende Tätigkeit erteilt.

Daten für Ersatzwahl stehen fest

Der Verwaltungsrat genehmigte den Rücktritt am 15. Oktober 2025 anlässlich der Ratssitzung. Gleichzeitig legte er die Daten für die Ersatzwahl fest: der 1. Wahlgang findet am 8. März 2026 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 3. Mai 2026. Die Aufgaben des zurücktretenden Verwaltungsrates verteilt der Verwaltungsrat anlässlich seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025.

Ersatzwahl für ein Mitglied des Verwaltungsrates für den Rest der Amtsdauer 2025 – 2028

Am Sonntag, 8. März 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Verwaltungsrates statt.

Es gelten die Bestimmungen von Art. 21 ff. des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG).

Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge gemäss Art. 24 WAG sind der Verwaltung der Ortsgemeinde Weesen bis spätestens 12. Dezember 2025, 12:00 Uhr, schriftlich zu übergeben. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Formulare für die Wahlvorschläge und die Kandidatenzustimmungen können bei der Verwaltung bezogen werden und sind auf www.ogweesen.ch abrufbar.

Allfälliger zweiter Wahlgang

Kommt keine stille Wahl zustande, findet der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 3. Mai 2026, statt. Die Wahlvorschläge für einen solchen Wahlgang sind der Verwaltung bis spätestens 13. März 2026, 12:00 Uhr, zu übergeben. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Ortsgemeinde Weesen/LinthSicht / Redaktion Linth24
Demnächst