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Kanton
21.11.2025
21.11.2025 14:51 Uhr

Meldepflicht wegen Vogelgrippe

Die Vogelgrippe ist auf dem Vormarsch. (Symbolbild)
Die Vogelgrippe ist auf dem Vormarsch. (Symbolbild) Bild: pixabay
Wegen der sich ausbreitenden Vogelgrippe müssen alle Geflügelhaltungen umgehend beim Landwirtschaftsamt registriert werden.

Die Aviäre Influenza gilt als eine hochansteckende Seuche, bei welcher alle Vögel als empfänglich gelten. Vögel, welche von der Krankheit befallen werden, bekommen meist Fieber, Atembeschwerden und Durchfall. Oft endet der Verlauf der Erkrankung tödlich.

Registrierungspflicht

Alle Geflügelhaltungen müssen beim Landwirtschaftsamt des Kantons St.Gallen gemeldet sein. Geflügelhaltende, welche noch nicht registriert sind, müssen sich umgehend beim Landwirtschaftsamt melden.

Sie können das Anmeldeformular des Landwirtschaftsamt gleich online ausfüllen und via E-Mail an tiere-sg@sg.ch senden. Das Merkblatt bietet eine zusätzliche Übersicht zur Registrierung von Geflügelhaltungen.

 

Weitere Infos unter 

Landwirtschaftsamt
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen
+41 58 229 34 90

Website www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen/tiergesundheit/vogelgrippe

www.eschenbach.ch/Linth24
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